Kabel Deutschland kriegt weiter kein Geld von ARD

Im Streit um Einspeiseentgelte musste der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland eine weitere Niederlage gegen einen öffentlich-rechtlichen Sender, in diesem Fall den Bayerischen Rundfunk, einstecken.
Ard, Zdf, Logos, Fernsehsender
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Das Landgericht München hat entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss. "Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD", kommentierte Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, die Entscheidung.

Die Kabel Deutschland Gruppe hatte den Bayerischen Rundfunk verklagt, weil dieser den bestehenden Einspeisevertrag zum 1. Januar 2013 gekündigt hatte und seitdem keine Einspeiseentgelte mehr entrichtet. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. "Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen", so Hesse weiter.

Bisher hatten die öffentlich-rechtlichen Sender rund 60 Millionen Euro für die Übertragung ihrer Angebote in den TV-Kabelnetzen bezahlt. Allerdings sind deren Betreiber ohnehin gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit diesen Sendern sicherzustellen. Deshalb stellte man die Zahlungen ein. Auch für die Verbreitung über Entertain von der Deutschen Telekom bezahlen die Sendeanstalten nichts.

Kabel Deutschland will sich aber mit den neuen Gegebenheiten nicht abfinden. Einige Angebote der ARD wurden deshalb bereits abgeschaltet und für die verbleibenden versucht man, vor Gericht eine Fortführung der Zahlungen zu erzwingen. Obwohl dies bisher keinen Erfolg hatte, will das Unternehmen auch weitere Instanzen anrufen. In der Angelegenheit sind außerdem noch weitere Verfahren mit den jeweiligen regionalen Untergliederungen der ARD anhängig, in denen in der kommenden Zeit Urteile zu erwarten sind.
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