Gema-Tarifreform kommt nicht wie geplant durch
Der von der Musik-Verwertungsgesellschaft angestrebte Umbau der Tarifstruktur ist vorerst vom Tisch. Das zuständige Patent- und Markenamt hat die umstrittene neue Regelung gestoppt.
Seitens der Gema sprach man in der Sache von einer Vereinfachung des Systems, das von elf auf zwei verschiedene Modelle reduziert werden sollte. Kritiker sahen jedoch vor allem bedeutend höhere Forderungen auf Clubs und andere Musikveranstalter zukommen. Wegen anhaltender Proteste hatte die Verwertungsgesellschaft die Änderung, die eigentlich zum Jahreswechsel in Kraft treten sollte, verschoben.
Der Streit zwischen den beiden Seiten konnte nicht einvernehmlich geklärt werden und landete vor der Schiedsstelle in München. Diese unterbreitete nun einen Einigungsvorschlag, in dem Forderungen beider Seiten aufgegriffen werden sollten.
Grundsätzlich unterstützt das Patent- und Markenamt dabei die Vereinfachung der bisherigen Tarifstruktur. Die Musikveranstalter können also nicht damit rechnen, dass alles so bleibt, wie es im alten System war. Teilweise werden Clubs, aber insbesondere auch größere Diskotheken, mehr zu zahlen haben. Aber auch die Gema kann sich mit ihren Wünschen nicht komplett durchsetzen.
Grundsätzlich sieht auch der Einigungsvorschlag vor, dass die Höhe der zu zahlenden Vergütung an der wirtschaftlichen Größe einer Veranstaltung gemessen werden soll. Sie werden sich beispielsweise an der Höhe der Eintrittsgelder und der Öffnungstage orientieren.
Die Verwertungsgesellschaft und die Musikveranstalter haben sich nun darauf verständigt, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit ab 2014 auf Basis des Einigungsvorschlages aufgenommen werden. Bis dahin bleibt erst einmal die aktuelle Übergangsregelung bestehen. Sollten die Verhandlungen zu keiner Einigung führen, wird ein Mediationsverfahren durchgeführt, erklärte die Gema das weitere Vorgehen.
Der Streit zwischen den beiden Seiten konnte nicht einvernehmlich geklärt werden und landete vor der Schiedsstelle in München. Diese unterbreitete nun einen Einigungsvorschlag, in dem Forderungen beider Seiten aufgegriffen werden sollten.
Grundsätzlich unterstützt das Patent- und Markenamt dabei die Vereinfachung der bisherigen Tarifstruktur. Die Musikveranstalter können also nicht damit rechnen, dass alles so bleibt, wie es im alten System war. Teilweise werden Clubs, aber insbesondere auch größere Diskotheken, mehr zu zahlen haben. Aber auch die Gema kann sich mit ihren Wünschen nicht komplett durchsetzen.
Grundsätzlich sieht auch der Einigungsvorschlag vor, dass die Höhe der zu zahlenden Vergütung an der wirtschaftlichen Größe einer Veranstaltung gemessen werden soll. Sie werden sich beispielsweise an der Höhe der Eintrittsgelder und der Öffnungstage orientieren.
Die Verwertungsgesellschaft und die Musikveranstalter haben sich nun darauf verständigt, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit ab 2014 auf Basis des Einigungsvorschlages aufgenommen werden. Bis dahin bleibt erst einmal die aktuelle Übergangsregelung bestehen. Sollten die Verhandlungen zu keiner Einigung führen, wird ein Mediationsverfahren durchgeführt, erklärte die Gema das weitere Vorgehen.
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Christian Kahle
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