CSU will Strafrecht für das Internet verschärfen
Der Handel mit im Internet rechtswidrig erlangten Daten - wie beispielsweise Kreditkartennummern und E-Mail-Passwörtern - soll zukünftig strafbar sein. Dafür müsste ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Darauf dringt die CSU-Landesgruppe in einem Positionspapier, das die Bundestagsabgeordneten in der kommenden Woche in Wildbad Kreuth beschließen wollen. Angesichts der Zunahme von kriminellen Machenschaften im Internet wolle die Partei das Strafgesetzbuch verschärfen, berichtet das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' in seiner aktuellen Ausgabe.
"Hierbei müssen Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei geschlossen und bisher fehlende Versuchsstrafbarkeiten ergänzt werden", heißt es demnach in dem Papier. Mit einem neuen IT-Sicherheitsgesetz sollen auch Mindeststandards für den Schutz sensibler Daten geschaffen werden.
Zudem will die Partei auch gesetzliche Grundlagen für die Nutzung und Bereitstellung von offenen WLAN-Netzwerken schaffen. Dem steht aktuell noch das Prinzip der Störerhaftung im Weg. Um dieses zu Beseitigen, müsste Anbietern offener HotSpots die gleiche Rechtsgrundlage wie den großen Internet-Zugangsanbietern eingeräumt werden. Entsprechende Initiativen wurden auch schon von den Bundesländern Berlin und Hamburg im Bundesrat auf den Weg gebracht.
Die Störerhaftung, die beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen im Internet greift, wenn der eigentliche Nutzer eines Anschlusses nicht ermittelt werden kann und dann den Inhaber haftbar macht, ist allerdings bisher nur in der Rechtssprechung in den unteren Gerichtsinstanzen Usus. Eine höchstrichterliche Entscheidung oder eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür gibt es nicht.
In einem aktuellen Fall wehrt sich deshalb ein Mitglied der Freifunk-Bewegung gegen fünf Abmahnungen, die ihn ereilten. Der Verein Freifunk Rheinland sammelt derzeit Spenden, um hier einen Prozess mindestens über zwei Instanzen hinweg ausfechten zu können.
"Hierbei müssen Strafbarkeitslücken wie beispielsweise bei der Datenhehlerei geschlossen und bisher fehlende Versuchsstrafbarkeiten ergänzt werden", heißt es demnach in dem Papier. Mit einem neuen IT-Sicherheitsgesetz sollen auch Mindeststandards für den Schutz sensibler Daten geschaffen werden.
Zudem will die Partei auch gesetzliche Grundlagen für die Nutzung und Bereitstellung von offenen WLAN-Netzwerken schaffen. Dem steht aktuell noch das Prinzip der Störerhaftung im Weg. Um dieses zu Beseitigen, müsste Anbietern offener HotSpots die gleiche Rechtsgrundlage wie den großen Internet-Zugangsanbietern eingeräumt werden. Entsprechende Initiativen wurden auch schon von den Bundesländern Berlin und Hamburg im Bundesrat auf den Weg gebracht.
Die Störerhaftung, die beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen im Internet greift, wenn der eigentliche Nutzer eines Anschlusses nicht ermittelt werden kann und dann den Inhaber haftbar macht, ist allerdings bisher nur in der Rechtssprechung in den unteren Gerichtsinstanzen Usus. Eine höchstrichterliche Entscheidung oder eine eindeutige gesetzliche Regelung hierfür gibt es nicht.
In einem aktuellen Fall wehrt sich deshalb ein Mitglied der Freifunk-Bewegung gegen fünf Abmahnungen, die ihn ereilten. Der Verein Freifunk Rheinland sammelt derzeit Spenden, um hier einen Prozess mindestens über zwei Instanzen hinweg ausfechten zu können.
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Christian Kahle
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