Gutachten: Internet-Sperren rechtlich unzulässig

Ein vom Provider-Branchenverband Eco in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Internet-Sperren, wie sie hierzulande beispielsweise durch das so genannte Zugangserschwerungsgesetz eingeführt werden sollten, unzulässig sind - sowohl nach geltendem deutschen als auch nach EU-Recht.
Netzsperren, Bka, Stoppschild
Bundeskriminalamt
Problematische Umsetzung, riskante Nebeneffekte, fragwürdige Rechtmäßigkeit - unter diesen Gesichtspunkten werden Sinn und Unsinn von Internetsperren seit Jahren kontrovers diskutiert. Experten weisen auf die technische Nutzlosigkeit solche Sperr-Infrastrukturen hin und sehen in ihnen kein geeignetes Mittel, um gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Trotzdem wird die Blockade von Internet-Inhalten zur Bekämpfung von Kinderpornografie, illegalen Glücksspielangeboten oder Urheberrechtsverletzungen immer wieder ins Spiel gebracht.

Der Eco hat die fortlaufende Debatte zum Anlass genommen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. In diesem wird herausgearbeitet, dass die Kommunikation im Internet in Deutschland durch das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis geschützt ist. Sperrungen verletzen - unabhängig von der verwendeten Methode - diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.

"Sperrverfügungen und die sogenannten Internetsperren sind aus diesem Grund rechtlich unzulässig", sagte Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco. "Zudem lehnen wir sie wegen ihrer mangelnden Wirksamkeit grundsätzlich ab." In der letzten Zeit sind gleich mehrere Initiativen, dieses Mittel auf den Weg zu bringen, gescheitert.

Das Gutachten untersuchte den verfassungs- und gesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein.
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