DigiTask verfasst Abmahnung gegen Wavecon

Erst in dieser Woche hat das IT-Unternehmen Wavecon eine Abmahnung gegen den Hersteller von Staatstrojanern auf den Weg gebracht. Nun hat DigiTask wiederrum selbst eine Abmahnung gegen Wavecon eingereicht.
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DigiTask
Das in Fürth ansässige IT-Unternehmen Wavecon ist der Meinung, dass das Herstellen und Verkaufen der Überwachungs-Software gegen in Deutschland gültige Strafgesetze verstoßen soll. Zugleich soll es sich dabei um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handeln. DigiTask wurde ferner dazu aufgerufen, eine Unterlassungserklärung bis zum kommenden Montag zu unterschreiben.

Auf Anfrage der Zeitung 'Mittelhessen' erklärte DigiTask-Anwalt Winfried Seibert, dass es sich in seinen Augen bei diesem Vorhaben um Trittbrettfahrerei und Wichtigtuerei handle. Wettbewerbswidrig werde sein Unternehmen an den Pranger gestellt, sagte Seibert. Unter dem Strich würde es sich um eine Diskriminierung handeln.

Dieser Sachverhalt war für den Anwalt Grund genug, eine an Wavecon adressierte Abmahnung zu schreiben. Besonders gestört fühlt man sich bei DigiTask offenbar an der Tatsache, dass die Abmahnung auf der Internetseite von Wavecon veröffentlicht wurde. Diesen Text soll das Unternehmen aus Fürth entfernen und selbst eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Sollte es nicht dazu kommen, werde man vor Gericht gehen, heißt es.

Wie bereits angesprochen wurde der Staatstrojaner-Entwickler DigiTask in dieser Woche von Wavecon abgemahnt, da die verkaufte Software strafrechtliche Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten erfüllen soll.
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