Samsung: Verbot der Galaxy-Serie bleibt wirkungslos
Webwereld' erklärte, verbleiben sieben Wochen, bevor das Verkaufsverbot am 13. Oktober 2011 in Kraft treten würde. So viel Zeit benötige man jedoch gar nicht, weil lediglich simple Anpassungen vorzunehmen sind, um die vom Gericht gesehene Patentverletzung hinfällig zu machen.
Tatsächlich beschreibt das von Apple vor Gericht angeführte Patent, auf das der Richter in Den Haag sein Urteil stützt, eine sehr spezielle Form der Navigation in einer Fotogalerie auf einem Touchscreen. Konkret verletzt die in Google Android 2.3 enthaltene Fotogalerie-App Apples Patent, so dass Samsung dem Verkaufsverbot durch eine Aktualisierung oder einen Verzicht auf diese Anwendung entgehen kann.
Android 2.3 Fotogalerie-App Genau dies hat Samsung nun vor. Man wolle binnen kürzester Zeit ein Update vornehmen. Da die Veränderungen nur im Bereich der Software vorgenommen werden müssen, werde dafür nicht viel Zeit nötig sein, so von Berghuis von Woortman. Es werde keinerlei Verzögerungen bei der Lieferbarkeit der betroffenen Smartphones geben, hieß es weiter.
Der Grund hierfür ist, dass Samsung keine langen Lagerzeiten in den Niederlanden hat, sondern die Geräte nur einen Zwischenstopp mit einer Dauer von zwei bis acht Tagen vor ihrer Weiterverteilung an den europaweiten Handel einlegen. Die Bestände würden bedarfsorientiert "just-in-time" aus Asien geliefert, so der Anwalt.
Tatsächlich dürfte Apples jüngster Versuch, Samsung den Vertrieb seiner Galaxy-Serie zu untersagen somit vorerst weitestgehend gescheitert sein. Das Gericht in Den Haag hatte das Verkaufsverbot lediglich wegen des oben beschriebenen einzelnen Patents verhängt. Die von Apple erhobenen Vorwürfe, Samsung habe Geräte wie das iPhone und das iPad bis ins Detail nachgeahmt und das Design übernommen, wollte der Richter nämlich nicht gelten lassen. Der Samsung-Anwalt gab sich deshalb zuversichtlich, dass das Urteil kaum Auswirkungen haben wird.
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Wie Samsung-Anwalt Bas Berghuis van Woortman gegenüber dem niederländischen IT-Portal 'Tatsächlich beschreibt das von Apple vor Gericht angeführte Patent, auf das der Richter in Den Haag sein Urteil stützt, eine sehr spezielle Form der Navigation in einer Fotogalerie auf einem Touchscreen. Konkret verletzt die in Google Android 2.3 enthaltene Fotogalerie-App Apples Patent, so dass Samsung dem Verkaufsverbot durch eine Aktualisierung oder einen Verzicht auf diese Anwendung entgehen kann.
Android 2.3 Fotogalerie-App Genau dies hat Samsung nun vor. Man wolle binnen kürzester Zeit ein Update vornehmen. Da die Veränderungen nur im Bereich der Software vorgenommen werden müssen, werde dafür nicht viel Zeit nötig sein, so von Berghuis von Woortman. Es werde keinerlei Verzögerungen bei der Lieferbarkeit der betroffenen Smartphones geben, hieß es weiter.
Der Grund hierfür ist, dass Samsung keine langen Lagerzeiten in den Niederlanden hat, sondern die Geräte nur einen Zwischenstopp mit einer Dauer von zwei bis acht Tagen vor ihrer Weiterverteilung an den europaweiten Handel einlegen. Die Bestände würden bedarfsorientiert "just-in-time" aus Asien geliefert, so der Anwalt.
Tatsächlich dürfte Apples jüngster Versuch, Samsung den Vertrieb seiner Galaxy-Serie zu untersagen somit vorerst weitestgehend gescheitert sein. Das Gericht in Den Haag hatte das Verkaufsverbot lediglich wegen des oben beschriebenen einzelnen Patents verhängt. Die von Apple erhobenen Vorwürfe, Samsung habe Geräte wie das iPhone und das iPad bis ins Detail nachgeahmt und das Design übernommen, wollte der Richter nämlich nicht gelten lassen. Der Samsung-Anwalt gab sich deshalb zuversichtlich, dass das Urteil kaum Auswirkungen haben wird.
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