Cyber-Grooming: Skepsis über Strafverschärfung
Für eine Nachbesserung in diesem Zusammenhang spricht sich beispielsweise die bayerische Justizministerin Beate Merk von der CSU aus. Der Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski sagte in diesem Zusammenhang, dass das "Cyber-Grooming", also die sexuell motivierte Kontaktanbahnung zu Kindern über Internetdienste, bereits strafrechtlich erfasst ist.
Seinen Angaben zufolge drohen diesbezüglich bereits Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Aus "rechtlichen und praktischen Gründen" hält überdies Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, nur wenig von einer Strafverschärfung.
In seinen Augen ist es rational kaum nachvollziehbar, dass die versuchte Verabredung im Internet mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werde, die tatsächliche Verabredung unter Anwesenden in der wirklichen Welt aber straflos ist.
Ausgelöst wurde diese Debatte durch die Fernsehreihe "Tatort Internet", welche auf RTL 2 gesendet wird. Die Sendung wird von der für den Privatsender zuständigen Hessischen Landesanstalt genau untersucht. Geprüft wird unter anderem, ob medienrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
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