Telekom zu Zahlung von Millionenstrafe verurteilt
Wie aus dem heute in Luxemburg gefällten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hervorgeht, muss die Deutsche Telekom eine Wettbewerbsstrafe in der Höhe von 12,6 Millionen Euro zahlen.
Von den Wettbewerbern verlangte die Deutsche Telekom in der Zeit von 1998 bis 2003 im Ortsnetz für den Mietpreis für die blanke Kupferleitung auf der letzten Meile bis zum Endkunden eine höhere Gebühr, als für die eigenen Kunden.
Dadurch mussten die Konkurrenten der Telekom ein höheres Entgelt verlangen, als der frühere Staatsmonopolist selbst. Den eigenen Angaben der Telekom zufolge war es wegen dem Druck der Regulierungsbehörde nicht möglich, die Endkundenentgelte anzupassen. Diese Argumentation wurde von dem Gericht jedoch nicht akzeptiert.
Am heutigen Donnerstag betonte die Telekom, die kritisierte Praxis bei den Gebühren für Analoganschlüsse 2003 abgeschafft zu haben.
Von den Wettbewerbern verlangte die Deutsche Telekom in der Zeit von 1998 bis 2003 im Ortsnetz für den Mietpreis für die blanke Kupferleitung auf der letzten Meile bis zum Endkunden eine höhere Gebühr, als für die eigenen Kunden.
Dadurch mussten die Konkurrenten der Telekom ein höheres Entgelt verlangen, als der frühere Staatsmonopolist selbst. Den eigenen Angaben der Telekom zufolge war es wegen dem Druck der Regulierungsbehörde nicht möglich, die Endkundenentgelte anzupassen. Diese Argumentation wurde von dem Gericht jedoch nicht akzeptiert.
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