Streit um Foto: Berliner Gericht gibt Blogger Recht
Dieser hatte das Foto zur Illustration eines Beitrages eingesetzt. Die Fotografin Helga Paris, die das Bild ursprünglich aufnahm, ließ daraufhin eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung ausstellen. Nachdem der Blogger sich weigerte, diese zu unterschreiben, beantragte man vor dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung.
Das Gericht weigerte sich jedoch, diese zu erlassen. Der Blogger habe nach Ansicht der zuständigen Richterin nicht rechtswidrig gehandelt. Immerhin wurde das Bild schon länger auf der Webseite der Linken zum Download bereitgestellt und als Presse-Foto deklariert.
Die Fotografin hatte zwar argumentiert, dass sie die Aufnahme lediglich für die Verwendung in einem Wahlkampf freigegeben hätte. Nach Auffassung des Gerichts habe sie anschließend aber nichts unternommen, um die seit gut zehn Jahren andauernde Verwendung für einen anderen Zweck zu unterbinden. Inzwischen handelt es sich um eine der wohl am weitesten verbreiteten Aufnahmen der Politikerin.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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