NDR-Chef: Tagesschau-App Teil der Grundversorgung
Diesen verlangte der für Medien zuständige Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, laut einem Bericht der 'Zeit'. In drei Stufen solle geprüft werden, ob die Herausgabe einer solchen Anwendung vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist, zum Wettbewerb beitrage und was das Ganze kostet.
Nach diesen Kriterien wurden vor einiger Zeit auch die Grenzen für die Internet-Aktivitäten der öffentlich.rechtlichen Sender festgesetzt. Lutz Marmor, Intendant des NDR, der für die Tagesschau zuständig ist, lehnte es allerdings ab, einen solchen Prüfprozess zu durchlaufen.
Immerhin könne man mit der App nur jene Inhalte abrufen, die ohnehin auch über den Browser angesehen werden können. "Wir machen gar nichts Neues, sondern aus drei Klicks einen", sagte er gegenüber der Zeitung.
Seiner Ansicht nach gehöre die Bereitstellung der Anwendung auch zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, schließlich erstrecke sich dieser nicht nur über die Grundversorgung, sondern enthalte auch eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. "Und wenn etwas zur Grundversorgung gehört, dann ja wohl die 'Tagesschau'. Ihre Inhalte sollten auf allen relevanten Ausspielwegen zugänglich sein", so Marmor.
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Christian Kahle
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