Neues Urheberrecht beschäftigt Gerichte noch Jahre

Recht, Politik & EU Am Montag treten entscheidende Änderungen im deutschen Urheberrecht in Kraft. Bei Urheber- rechtsverletzungen im Internet sollen Rechteinhaber künftig einen direkten Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider erhalten.

Die Musikindustrie kann dann beispielsweise direkt bei T-Online anfragen, welche Person sich hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt. "Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Der neue Auskunftsanspruch gilt erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht hat.


"Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."

Hinzu tritt die Schwierigkeit, einen richterlichen Beschluss zu erwirken, bevor die Verbindungsdaten von den Providern gelöscht wurden. Gewöhnliche Rechnungsinformationen werden meist bereits nach einigen Tagen gelöscht. Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, dürfen hingegen nicht herausgegeben werden.

Eine weitere Hürde für die Rechteindustrie werden die Gerichtskosten in Höhe 200 Euro darstellen, so der Anwalt. Noch ist unklar, ob diese Gebühren pro IP-Adresse oder pro Liste mit mehreren tausend IP-Adressen gezahlt werden müssen. Bei einer Berechnung pro IP-Adresse könnten sich die Abmahnungen, für die dem betroffenen Nutzer nur noch 100 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen, schnell als unwirtschaftlich herausstellen.

Bisher konnten die Auskunftserteilungskosten auf die ermittelnden Staatsanwaltschaften abgewälzt werden. Die haben aber jüngst beschlossen, nur noch zu ermitteln, wenn mindestens 3.000 Lieder getauscht worden sind. Allerdings ist in dem neuen Gesetz vieles noch sehr ungenau geregelt und muss über Präzedenzurteile genauer gefasst werden. "Mit dem neuen Gesetz wird zumindest eins erreicht: Das Thema Filesharing wird die deutschen Gerichte noch mehrere Jahre auf Trab halten", sagte Solmecke.
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"Eine weitere Hürde für die Rechteindustrie werden die Gerichtskosten in Höhe 200 Euro darstellen[...]" Das zahlen die doch locker aus der Kaffeekasse, erst Recht wenn sie vielleicht bei den entsprechenen Beschuldigten etwas zum holen wittern, soo schlechts gehts der Musikindustrie ja nun wirklich nicht..
 
@citrix: Was meinst du was das kostet wenn sie tausenden von Nutzern an den Karren wollen..
 
@Devcon3: Immer noch viel zu wenig. Die sollen einfach die Preise der CDs halbieren, dann kaufen sich auch mehr Leute die Sachen. Die verdienen zwar dann pro CD weniger, aber dann machts halt die Masse aus... So einfach ist das.. die sind selbst dran schuld, ganz ehrlich..
 
@citrix: Wenn Du die Wahl zwischen 4,50 Euro-CD und Gratis-Raubkopie hast, welche Option wählst Du dann? Wenn Du die Wahl zwischen 1,50 Euro-CD und Gratis-Raubkopie hast, welche Option dann? Wenn Du für deinen Lohn doppelt so viel arbeiten musst, wer ist dann übrigens Schuld daran?
 
@GordonFlash: Originale sehen immer schöner aus, selbst wenn ich mir das Cover irgendwo runterlade und ich bin eher gewillt, mir eine CD für 1,50€ zu kaufen als für 4,50€. Gleiches gilt natürlich auch für PC-Spiele etc. Ist ein PC-Spiel scheisse ärgert man sich weniger, wenn man dafür nur 10€ anstatt 45€ dafür ausgegeben hat, weil Umtausch usw. geht ja auch nicht ...


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