
Neben einem 3. Korb zum Urheberrecht "werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger schaffen können", so der Staatsminister. Diese Forderung wurde von den Verlagen im Rahmen der Auseinandersetzung um die kostenlose Integration von Inhalts-Fragmenten in die Ergebnislisten Googles auf den Tisch gebracht. Wie ein solcher Rechtsrahmen konkret aussehen soll, ist bisher aber noch weitgehend unklar.
Für Neumann ist auch in Deutschland eine Three-Strikes-Regelung denkbar, mit der Nutzers bei Urheberrechtsverletzungen der Internet-Zugang gesperrt werden kann. "Mit Interesse habe ich auch zur Kenntnis genommen, dass im Vereinigten Königreich offenbar ähnliche Pläne wie in Frankreich verfolgt werden", sagte er.
Allerdings wolle man erst einmal sehen, wie sich die Sache in den anderen Ländern entwickelt. Im Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und FDP wurde ein entsprechendes Gesetz zwar ausgeschlossen, aber eine Hintertür offengelassen, indem man die "Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern" will.
2009-11-27T18:21:00+01:00Christian Kahle
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