Netzagentur: Baldiges Verbot alter Schnurlostelefone
Die Frequenzen für diese Geräte waren zeitlich begrenzt vergeben worden und sollen nun neuen Anwendungen zugeteilt werden. Das ist Bestandteil einer europaweiten Harmonisierung der Funklizenzen.
Der Frequenzbereich für den Standard CT1+ (885 - 887 und 930 - 932 MHz) wurde bereits europaweit für die Nutzung durch den Mobilfunk neu vergeben. Das Spektrum von CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig für Funkanwendungen mit kleiner Reichweite zur Verfügung, so die Bundesnetzagentur.
Bereits 1998 war die Zuteilung für die Hersteller- und Vertriebsfirmen mit der Auflage verbunden, die Nutzer auf die Befristung bis zum 31. Dezember 2008 hinzuweisen. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei Funkstörungen ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung fest, so muss der Nutzer mit Forderungen rechnen.
Unter anderem wird der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Außerdem handelt es sich beim Betrieb eines nicht zugelassenen Telefons um eine Ordnungswidrigkeit, die zur Festsetzung eines Bußgelds führen kann.
Weitere Informationen: Information der Bundesnetzagentur
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Christian Kahle
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