Telefonnummern ab 2011 mit einheitlicher Länge
Gezählt wird jeweils ohne die führende 0. Ausgenommen von dieser Regel sind die Ortsnetze mit zweistelliger Ortsnetzkennzahl - das sind Berlin (30), Hamburg (40), Frankfurt (69) und München (89). Hier werden weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben. Von der Regelung nicht betroffen sind die Bestandskunden, die keine neue Rufnummer benötigen.
"Bereits in den letzten Jahren war aufgrund des ständig steigenden Rufnummernbedarfs in mehreren Ortsnetzen die Vergabe elfstelliger Rufnummern notwendig. Um Rufnummernknappheiten zu vermeiden und um durch die Vereinheitlichung effizientere Geschäftsprozesse sowohl bei der Nummernverwaltung als auch beim Netzbetrieb zu ermöglichen, haben wir nunmehr nach einer öffentlichen Anhörung die neuen Regelungen zur bundesweiten Umstellung getroffen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
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