Presserat rügt Zeitschrift wegen illegaler Software
Ziel der öffentlichen Rüge war die Zeitschrift "PC Praxis". Sie soll eine Anleitung zur Nutzung illegaler Quellen und zum Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen veröffentlicht haben. Schon auf dem Cover warb das Magazin den Angaben zufolge mit der Überschrift "Verbotene Top-Tools - Wo es sie gibt & wie sie funktionieren".
Außerdem versprach man den Lesern auf der Titelseite eine schwarze Liste der "25 illegalsten Tools" und Wege zum "anonym bei BitTorrent saugen". Der Presserat bemängelte, dass die Zeitschrift mit diesem Titelblatt und den im Heft nachzulesenden Berichten eine Verletzung des Pressekodex begangen haben soll.
In der Prämbel und Ziffer 1 des Pressekodex werden Journalisten, Herausgeber und Verlage dazu verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein zu müssen. Zwar nannte PC Praxis keine konkreten Quellen für die illegalen Programme, doch dies sei angesichts der Möglichkeit, die Software ohne viel Aufwand über Suchmaschine zu finden, unerheblich.
Die Veröffentlichungen der Zeitschrift seien mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar, hieß es. Auch die der kritisierten Ausgabe 07/2007 beiliegende DVD, die "30 halblegale Top-Tools" enthalten soll, wurde kritisiert, da den Lesern damit Programme angeboten würden, deren "Nutzung zumindest fragwürdig" sein soll. Um der Verantwortung als Presse gerecht zu werden, hätte jedoch nur legale Software angeboten werden dürfen, so der Presserat in seiner Rüge.
Wie erwähnt ist es im hart umkämpften deutschen Markt für Computerzeitschriften durchaus gängige Praxis, die Leser mit fragwürdigen Versprechungen zu locken. Bisher wurde der Presserat bereits mehrfach wegen Verletzungen des Pressekodex durch Computerzeitschriften aktiv. So wurden 2006 die Publikationen PCgo und PC Magazin wegen der Veröffentlichung von Anleitungen zum Bezug illegaler Software gerügt.
Außerdem versprach man den Lesern auf der Titelseite eine schwarze Liste der "25 illegalsten Tools" und Wege zum "anonym bei BitTorrent saugen". Der Presserat bemängelte, dass die Zeitschrift mit diesem Titelblatt und den im Heft nachzulesenden Berichten eine Verletzung des Pressekodex begangen haben soll.
In der Prämbel und Ziffer 1 des Pressekodex werden Journalisten, Herausgeber und Verlage dazu verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein zu müssen. Zwar nannte PC Praxis keine konkreten Quellen für die illegalen Programme, doch dies sei angesichts der Möglichkeit, die Software ohne viel Aufwand über Suchmaschine zu finden, unerheblich.
Die Veröffentlichungen der Zeitschrift seien mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar, hieß es. Auch die der kritisierten Ausgabe 07/2007 beiliegende DVD, die "30 halblegale Top-Tools" enthalten soll, wurde kritisiert, da den Lesern damit Programme angeboten würden, deren "Nutzung zumindest fragwürdig" sein soll. Um der Verantwortung als Presse gerecht zu werden, hätte jedoch nur legale Software angeboten werden dürfen, so der Presserat in seiner Rüge.
Wie erwähnt ist es im hart umkämpften deutschen Markt für Computerzeitschriften durchaus gängige Praxis, die Leser mit fragwürdigen Versprechungen zu locken. Bisher wurde der Presserat bereits mehrfach wegen Verletzungen des Pressekodex durch Computerzeitschriften aktiv. So wurden 2006 die Publikationen PCgo und PC Magazin wegen der Veröffentlichung von Anleitungen zum Bezug illegaler Software gerügt.
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