Tesla fechtet Rückabwicklung des E-Auto-Umweltbonus an
Der US-Autobauer Tesla hat nach der am Dienstag bekannt gewordenen Rückabwicklung des Umweltbonus in Höhe von 2000 Euro für das "Tesla Model S" Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Tesla will bis zur endgültigen Entscheidung für betroffene Kunden die Rückzahlung auslegen.
Der Streit um die Förderprämien für das Tesla Model S geht weiter und wird nun die Gerichte beschäftigen. Wie Tesla bereits bestätigt hat, wird man die am Dienstag vorgelegte Entscheidung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), Rückforderungen für den bereits gezahlten Umweltbonus einzuleiten jetzt anfechten. Das US-Unternehmen hat bereits Klage am Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht und hofft auf eine rasche Entscheidung.
Das Bundesamt hatte bereits Ende November vergangenen Jahres den Tesla S von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen, nachdem der Hersteller das Modell nicht zu dem vom Gesetzgeber festgelegten Höchstpreis von 60.000 Euro für ein förderfähiges Fahrzeug halten konnte. Mittlerweile steht das Model S aber wieder auf der Liste der Förderungen. Für Käufer, die sich ihren E-Flitzer aber in der Zwischenzeit (bis zum Stichtag 6. März 2018) angeschafft haben und auf den Umweltbonus hofften, sieht es nun aber schlecht aus. Infografik: Elon Musk - Das Leben in der Zusammenfassung
Tesla will seine Kunden nicht im Regen stehen lassen, kündigte die Presseabteilung an. Von der Rückzahlung betroffene Kunden sollten sich bei Tesla melden, das Unternehmen will die Rückzahlung zunächst für seine Käufer vorstrecken.
Laut Bafa hat sich Tesla im Übrigen im Vorfeld nicht um eine Lösung gekümmert. Man habe dem Hersteller die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot habe das US-Unternehmen aber keinen Gebrauch gemacht. "Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen", so das Bundesamt.
Bei Tesla läuft es derzeit nicht rund:
Das Bundesamt hatte bereits Ende November vergangenen Jahres den Tesla S von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen, nachdem der Hersteller das Modell nicht zu dem vom Gesetzgeber festgelegten Höchstpreis von 60.000 Euro für ein förderfähiges Fahrzeug halten konnte. Mittlerweile steht das Model S aber wieder auf der Liste der Förderungen. Für Käufer, die sich ihren E-Flitzer aber in der Zwischenzeit (bis zum Stichtag 6. März 2018) angeschafft haben und auf den Umweltbonus hofften, sieht es nun aber schlecht aus. Infografik: Elon Musk - Das Leben in der Zusammenfassung
Über 1000 Betroffene
Laut Spiegel Online betrifft das 800 bereits bewilligte Anträge, die nun zurückgezogen wurden und bei denen der auch schon ausgezahlte 2000 Euro-Bonus zurückgezahlt werden muss. Zudem stehen weitere 250 Anträge aus, die nun abgelehnt werden, die Kunden erhalten also vom Staat kein Geld.Tesla will seine Kunden nicht im Regen stehen lassen, kündigte die Presseabteilung an. Von der Rückzahlung betroffene Kunden sollten sich bei Tesla melden, das Unternehmen will die Rückzahlung zunächst für seine Käufer vorstrecken.
Laut Bafa hat sich Tesla im Übrigen im Vorfeld nicht um eine Lösung gekümmert. Man habe dem Hersteller die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot habe das US-Unternehmen aber keinen Gebrauch gemacht. "Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen", so das Bundesamt.
Bei Tesla läuft es derzeit nicht rund:
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Nadine DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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