Tod verstößt gegen AGB: Wie Paypal sich in die Nesseln gesetzt hat

Automatisierte E-Mail-Benachrichtigungen sind für viele Kunden ein häufiges Ärgernis. Was nun aber einem Mann in England zugeschickt wurde, spottet jeder Beschreibung: Als er den Tod seiner Ehefrau an PayPal meldete, erhielt er eine Mitteilung, sie habe mit ihrem Tod gegen die AGB von PayPal Credit verstoßen.
Mensch, tot, Schädel
Captain Budd Christman, NOAA Corps (Public Domain)
Pietätloser geht es wohl kaum, was PayPal sich jetzt in England geleistet hat. Dass der Tod bei vielen digitalen Angeboten für die Angehörigen zu einem Streitfall zum Beispiel um Nutzungsrechte bei Facebook werden kann, daran haben wir uns ja schon beinahe gewöhnt. Doch was nun einem jungen Witwer passiert ist, dürfte ein unglaublicher Einzelfall sein.

Nicht an Nutzungsbedingungen gehalten

Howard Durdle hatte nach dem frühen Krebstod seiner Frau PayPal Credit informiert, da auf dem Namen seiner Frau noch Verbindlichkeiten offenstanden. Er sendete also einen angeforderten Totenschein und weitere Unterlagen an den Zahlungsanbieter und erhielt daraufhin eine vorgefertigte E-Mail mit dem Hinweis, dass der Tod gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal Credit verstoße:

"Sie haben gegen Bedingung 15.4 (c) der Vereinbarung mit Paypal Credit verstoßen, da wir eine Mitteilung erhalten haben, dass Sie verstorben sind. Dieser Verstoß kann nicht behoben werden."

Durdle war verständlicherweise schockiert über den Wortlaut der E-Mail und wandte sich mit dem Schreiben an die BBC, die den Vorfall jetzt öffentlich machte.

Aufklärung ist versprochen

PayPal hat sich postwendend für die Formulierung entschuldigt und versucht, den Vorfall jetzt aufzuklären. Es gäbe wohl drei Möglichkeiten, wie diese pietätlose Reaktion auf die Mitteilung des Witwers zustande kommen konnte: Ein Systemfehler, eine schlecht gestaltete oder falsch genutzte Vorlage oder ein Fehler eines Mitarbeiters. Man werde nach dem Vorfall jetzt die Kommunikation verbessern und die Mitarbeiter besser schulen, um den würdigen Umgang mit Todesnachrichten zu gewährleisten.


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