Was darf der Affen-Fotograf:
Kurioser Affen-Selfie-Fall geht doch weiter

Seit 2014 streiten sich unterschiedliche Parteien vor Gericht um die Rechte an einem Bild, bei dem ein Affe sich mit der Kamera eines englischen Fotografen selbst porträtiert hatte. Jetzt hat das zuständige Gericht mit der Ablehnung eines Vergleichs dafür gesorgt, dass der kuriose Fall auch weiterhin die Beteiligten beschäftigen wird.
Urheberrecht, Wikimedia, Affe
Wikimedia/David Slater

Wenn der Affe den Auslöser drückt, drehen die Menschen durch

Durch die Ablehnung eines Vergleichs hat das zuständige Bundesberufungsgericht in San Francisco klargestellt, dass es weiter Bedarf sieht, bei einem Streit über die Rechte an einem Affen-Selfi eine juristische Klärung herbeizuführen. Eigentlich hatten die Prozessparteien laut dem Bericht von Golem im September letzten Jahres eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen, unter Berufung auf vergleichbare Entscheidungen habe man sich aber dazu entschlossen, den vorgelegten Vergleich nicht zu akzeptieren, so das Gericht in seinem Beschluss.
Affen-Selfie "von" David SlaterAffen-Selfie 'von' David Slater
Ein genauer Blick auf die Begründung zeigt schnell, dass man hier offensichtlich ganz prinzipielle Rechtsfragen als ungeklärt ansieht. Das Gericht lehnt den Vergleich so unter anderem auch deshalb ab, weil der Makaken-Affe darin nicht berücksichtigt wird - dies könne dazu führen, dass es zur Erhebung weiterer Klagen in dem Fall kommt. Ein Urteil müsse auch der Frage nachgehen, in welcher Form ein Tier überhaupt Beteiligung an einem Prozess finden kann. Der Fall werfe zudem die Frage auf, ob Tiere Urheberrechte an einem Foto beanspruchen und Dritte im Namen des Tieres diese Rechte durchsetzen können.

Von Wikipedia bis vor Gericht

Seinen Anfang nahm der Fall 2014, als auf Wikipedia mehrere Porträtfotos eines Affens hochgeladen worden waren. Wie sich später herausstellte, hat der Naruto genannte Makake im Jahr 2011 diese Aufnahmen tatsächlich selbst mit dem Fotoapparat des britischen Fotografen David Slater geschossen. Slater hatte das Online-Lexikon aufgefordert, die Bilder zu entfernen, dieses hatte die Beschwerde aber mit der Begründung abgelehnt, dass der Fotograf kein Urheberrecht an Bildern geltend machen könnte, die er nicht selbst aufgenommen habe. In einer ersten Entscheidung sprach die US-Copyright-Behörde kurz darauf Tieren das Recht auf eigene Werke ab.

Der aktuelle Fall befasst sich wiederum mit einer Klage von Peta, die sozusagen im Namen des Affen Entschädigung von dem Fotografen forderte, weil dieser die Bilder weiter vermarktet hatte. Die Klage war in erster Instanz abgewiesen worden. Es kann nur vermutet werden, dass Peta den Vergleich im September anstreben wollte, um hohe Kosten bei einem weiteren Scheitern vor Gericht zu vermeiden. Man darf gespannt sein, wie sich der Fall jetzt weiter entwickeln wird.

Siehe auch: Affen-Theater - Peta scheitert mit Klage zum berühmten Makaken-Selfie
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