Versteckte Werbung? Hotel-Seite HRS soll Platzierungen verkaufen

Mit einer höheren Provision können sich Hotels bei dem Hotelportal HRS versteckt ein bessere Platzierung im Ranking erkaufen: So zumindest ein Recherchezentrum, das dem Online-Anbieter vorwirft, mit dieser Praktik gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung zu verstoßen.
Hotels, HRS, Buchungsportal
HRS

Nicht korrekt gerankt

Dass Unternehmen viel Geld dafür ausgeben, um bei Suchmaschinen und anderen Portalen am Anfang der Ergebnisliste angezeigt zu werden, ist bekannt - und mit einer entsprechenden Kennzeichnung als Werbung so auch unter anderem mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, vereinbar. Wie das Recherchezentrum "correctiv.org" jetzt nach eigenen Angaben unter anderem durch Zeugen aus der Branche erfahren haben will, soll das Hotel-Portal HRS genau hier zweifelhafte Praktiken angewendet haben.

Demnach habe der Online-Vermittler für Hotelzimmer Hotelbetreibern wiederholt angeboten, eine höhere Platzierung des Hotels vorzunehmen, wenn dieses im Gegenzug für einen gewissen Zeitraum eine höhere Provision an das Unternehmen überweist. Konkret soll unter anderem ein Hotelbetreiber aus NRW von einem HRS-Mitarbeiter am Telefon eine bessere Platzierung seines Hauses auf der Ergebnisliste seiner Stadt angeboten bekommen haben, wenn dieser für ein Wochenende 19 statt der üblichen 15 Prozent des Rechnungsbetrages weitergibt.

correctiv.org will von HRS lediglich die Bestätigung erhalten haben, dass der sogenannte "Ranking Booster" seit der technischen Zusammenführung mit Hotel.de im Jahr 2011 Anwendung findet. Darüber hinaus soll das Unternehmen bestätigt haben, dass man "Hotels höher platziert, die mehr Provision zahlen". Wie HRS weiter ausführt, sehe man dieses Angebot als eine "Marketingstrategie", es sei nur "eine Funktion von vielen, die in den Ranking-Algorithmus einfließe", so die HRS-Sprecherin Britta Schumacher laut correctiv.org.

Keine Kennzeichnung

Laut Ansicht der Rechercheure macht sich HRS genau hier angreifbar, weil Kunden weder in Fußnoten noch in den AGB auf gekaufte Platzierungen aufmerksam gemacht werden. Da der Kunde so keine Möglichkeit hat, die Platzierungen als Werbung zu erkennen, könne das Vorgehen auch laut Rechts-Experten als illegal angesehen werden. So bestätigt Philip Scholz, Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber correctiv.org: "Eine bezahlte Platzierung muss (...) deutlich als Werbung gekennzeichnet werden, um nicht gegen das UWG zu verstoßen".

Henn-na: Hotel mit Roboter-PersonalHenn-na: Hotel mit Roboter-PersonalHenn-na: Hotel mit Roboter-PersonalHenn-na: Hotel mit Roboter-Personal

HRS hat sich im Rahmen des Berichts nicht konkret zu der Frage geäußert, ob der Booster gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. "Selbstverständlich beachten die Produkte und Services von HRS das geltende Recht", so die Firmensprecherin Schumacher in einer Mail. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass HRS darüber hinaus keine rechtliche Stellungnahme abgibt."


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