Urteil gegen T-DSL-Werbung

Der Internet-Anbieter Strato hat eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom erreicht. Das Landgericht Hamburg untersagte dem Konzern, mit Aussagen wie `fast überall in Deutschland verfügbar` oder `ca. 90% aller Haushalte sind anschließbar` zu werben. Nach Ansicht der Strato-Mutter Teles können rund ein Drittel aller Telefonanschlüsse nicht mit T -DSL versorgt werden, die Telekom hingegen spricht von rund 90 Prozent der Anschlüsse, die T -DSL-fähig sind. Die Telekom-Zahl ist auch in Fachkreisen umstritten. Die Telekom hat bereits auf das Urteil reagiert. In einem konzerninternen Fax werden die Mitarbeiter angewiesen, die beanstandeten Formulierungen gegenüber Kunden nicht mehr zu verwenden. Die interne Sprachregelung gibt nun Formulierungen wie `T-DSL ist in den meisten Regionen Deutschlands verfügbar` oder `T-DSL ist in vielen Ortsnetzen verfügbar` vor.

c`t 2003, Heft 5, Seite 36
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