Telekom muss doch keine Großhandelsflatrate anbieten
Sie folgte damit einem Antrag der Telekom, die gegen den Regulierungsbeschluss geklagt hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Deutsche Telekom selbst eine solche Flatrate weder intern verwende noch seinen Endkunden anbiete. Die Regulierungsbehörde könne die Telekom aber nicht verpflichten, Wettbewerbern mehr Leistungen zu ermöglichen als sie selbst offeriere. Die Telekom begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Der Vorwurf der Diskriminierung ist klar zurückgewiesen worden", sagte ein Sprecher.
Neueste Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen