Telekom muss doch keine Großhandelsflatrate anbieten

Die Deutsche Telekom muss ihren Mitbewerbern Internetverbindungen vorerst nicht zu einem pauschalen Großhandelstarif gewähren. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Freitag eine Einstweilige Verfügung gegen eine entsprechende Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt. Sie folgte damit einem Antrag der Telekom, die gegen den Regulierungsbeschluss geklagt hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Deutsche Telekom selbst eine solche Flatrate weder intern verwende noch seinen Endkunden anbiete. Die Regulierungsbehörde könne die Telekom aber nicht verpflichten, Wettbewerbern mehr Leistungen zu ermöglichen als sie selbst offeriere. Die Telekom begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Der Vorwurf der Diskriminierung ist klar zurückgewiesen worden", sagte ein Sprecher.
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