JPEG-Gebührenforderung ungültig?

Nach der Ansicht von Klaus Jung, seines Zeichens Leiter der deutschen Delegation des JPEG-Komitees, ist die Forderung des amerikanischen Unternehmen Forgent nicht auf auf das im Internet und vielen Digitalphotokameras verwendete JPEG-Format anwendbar. Mit dem JPEG-Experten Rudi Seiler (TU Berlin) hat Jung das Patent der US-Firma mit dem Kompressionsalgorithmus verglichen und kamen zum Schluss, es gebe zwar einige Gemeinsamkeiten, welche sich allerdings nur auf die Kompression von Videos bezögen. Des weiteren soll Forgent das Patent im Jahre 1984 sogar zu Unrecht erhalten haben, da die patentierten Verfahren bereits vorher populär gewesen seien - was die Experten mit vier Dokumenten aus den Jahren 1971 bis 1984, welche den Einsatz der strittigen Kompression bei Bildern behandeln, belegen.

Informationsquelle: vnunet [de]


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