Overture: Einstweilige Verfügung gegen T-Online

Der Internetanbieter T-Online muss nach Angaben von Overture Services den US-Internet-Dienstleister wieder als bevorzugte Suchmaschine auf seine Seiten eingliedern. Eine Einstweilige Verfügung verpflichte die T-Online AG, die seit 7. August 2003 auf ihrer Website gelisteten Suchergebnisse von Google zu entfernen und durch von Overture Services zu ersetzen, teilte das Unternehmen am Montag in München mit.

Eine Sprecher des Landgerichts Frankfurt konnte dies vorerst nicht bestätigen. Die Telekom-Tochter wollte sich nicht dazu äußern. "Ein entsprechender Beschluss ist noch nicht bei uns eingegangen", sagte ein Sprecher.

Quelle und weitere Informationen: Sueddeutsche.de
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