DRM kompromisslos durchgedrückt:
EFF verlässt W3C unter Protest

Die Abstimmung über die Integration von DRM-Technologien in die Standards des Webs sollte die heftige Debatte über das Thema eigentlich beenden - doch sorgte sie nun eher für eine neue Stufe der Eskalation. Einer der wichtigsten Verbände hat das World Wide Web Consortium (W3C) unter Protest verlassen.
Die Rede ist hier von der einflussreichen Electronic Frontier Foundation (EFF). Diese wurde durch den bekannten Blogger und Science Fiction-Autor Cory Doctorow im W3C vertreten. Der Platz wird zukünftig aber leer bleiben. Und das liegt nicht nur an der prinzipiellen Frage, ob der für seine Freiheit und Offenheit bekannte Web-Standard mit DRM-Technologien versehen werden sollte, sondern auch im Umgang mit Kritikern.

Seit den ersten Entwürfen für die Integration der Encrypted Media Extension (EME) in die HTML5-Spezifikationen hatte es diverse Kritiken daran gegeben. Seitens der EFF hatte man stets versucht, die Wogen zu glätten und einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Seiten zu finden. All dies wurde letztlich aber hinfällig und beschlossen wurden im Grunde die ursprünglich geplanten Vorschläge, wie sie unter anderem auch vom WWW-Erfinder Tim Berners-Lee unterstützt wurden.


Die EFF selbst hatte die Planungen vor allem kritisiert, weil sie so gestaltet sind, dass Menschen kriminalisiert werden, die an Inhalten teilhaben wollen, dies aber aufgrund von Behinderungen nicht können. Die offenen Standards im Web ermöglichten ihnen, problemlos auf verschiedene technische Hilfsmittel zurückzugreifen.

In den USA und auch hierzulande ist es aber gesetzlich verboten, ein Kopierschutz-System zu umgehen - egal, aus welchen Gründen dies geschieht. Betroffen sind hiervon nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Archive, die Inhalte für die Nachwelt aufbewahren sollen. Die EFF wollte in einem Kompromissvorschlag erreichen, dass das eingebettete DRM-System zumindest über eine Ausschluss-Klausel erweitert wird. Inhalte-Anbieter sollten demnach nur dann auf die Technologien zurückgreifen dürfen, wenn sie auf eine strafrechtliche Verfolgung von Nutzern verzichten, die den Kopierschutz nicht zu Zwecken von Urheberrechtsverletzungen aushebeln.
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