Bandbreitenversprechen: Koalition will Nichteinhaltung nicht ahnden
Was der Verkäufer anpreist, sollte bei dem Käufer auch so landen: Geht es nach der großen Koalition, gibt es dabei aber einigen Spielraum. Schwarz-Rot sieht keinen Bedarf, Telekommunikations-Unternehmen bei Nichteinhaltung von Bandbreite-Versprechen zu ahnden.
Wie heise in seinem Bericht schreibt, hat Schwarz-Rot dagegen aber keine Absicht, im Rahmen der jetzt anstehenden "Reform des Telekommunikationsgesetzes" Sanktionen für Provider zu definieren, die Nutzern nicht die beworbene Leistung zur Verfügung stellen können. Zwar hat man den Antrag zur Anpassung des viel kritisierten Regierungsentwurfs zur erneuten Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) extra noch einmal zurückgestellt, um eine Reaktion auf das Ergebnis der Breitbandmessung möglich zu machen, mit den Anpassungen bleibt man aber deutlich hinter dem zurück, was Bundesrat, Bürgerrechtler und Verbraucherschützer gefordert hatten.
Man darf gespannt sein, wie die Politik bei diesem Thema in den kommenden Wochen handeln wird - vorerst scheint eine Ahndung von nicht gehaltenen Bandbreite-Versprechen für Schwarz-Rot aber kein Thema zu sein - und stellt sich damit auch gegen die Bundesnetzagentur, die noch Anfang des Monats angekündigt hatte, Grundlagen zur "Bestrafung von nicht gehaltenen Bandbreiten-Versprechen" erarbeiten zu wollen.
FAQ: Welche Provider drosseln den Internet-Anschluss und wann?
Alles halb so wild?
Es ist kein Geheimnis, dass viele Internetanschlüsse in Sachen Bandbreite im Alltag meist von den Werten entfernt sind, die von den Providern beworben werden. Wie jetzt der "Bericht zur Breitbandmessung" der Bundesnetzagentur einmal mehr deutlich macht, können dabei vor allem die angepriesenen Maximal-Übertragungsraten sehr häufig nicht erreicht werden. Dieses ernüchternde Ergebnis nimmt die große Koalition zum Anlass, die Behörde dazu zu veranlassen, jährlich in einem Bericht aufzuzeigen, wie "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig" die Abweichungen der Angaben zur Bandbreite auftreten.Wie heise in seinem Bericht schreibt, hat Schwarz-Rot dagegen aber keine Absicht, im Rahmen der jetzt anstehenden "Reform des Telekommunikationsgesetzes" Sanktionen für Provider zu definieren, die Nutzern nicht die beworbene Leistung zur Verfügung stellen können. Zwar hat man den Antrag zur Anpassung des viel kritisierten Regierungsentwurfs zur erneuten Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) extra noch einmal zurückgestellt, um eine Reaktion auf das Ergebnis der Breitbandmessung möglich zu machen, mit den Anpassungen bleibt man aber deutlich hinter dem zurück, was Bundesrat, Bürgerrechtler und Verbraucherschützer gefordert hatten.
Die Grünen wollen nachbessern
Mit einem sogenannten "Entschließungsantrag", der nächste Woche ins Parlament eingebracht werden soll, wollen die Grünen deshalb erreichen, dass eben doch eine "umfassende und wirksame Sanktion" gegen Unternehmen festgeschrieben wird, die klar die "Bis zu"-Bandbreiten-Versprechen nicht einhalten oder gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Oppositionsfraktion hält es für sinnvoll, bei vertraglichen Zusagen zur Bandbreiten "pauschalisierte Schadensersatzansprüche und Mindeststandards" einzuführen.Man darf gespannt sein, wie die Politik bei diesem Thema in den kommenden Wochen handeln wird - vorerst scheint eine Ahndung von nicht gehaltenen Bandbreite-Versprechen für Schwarz-Rot aber kein Thema zu sein - und stellt sich damit auch gegen die Bundesnetzagentur, die noch Anfang des Monats angekündigt hatte, Grundlagen zur "Bestrafung von nicht gehaltenen Bandbreiten-Versprechen" erarbeiten zu wollen.
FAQ: Welche Provider drosseln den Internet-Anschluss und wann?
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