Deutsche Fotografen klagen gegen neue Google-Bildersuche
Ursache des Streits
Anlass dessen ist die neue Version der Ergebnis-Darstellungen, die Google nun bereits seit einiger Zeit auch in seiner hiesigen Variante der Bildersuche anbietet. Grundsätzlich haben die Fotografen als Urheber vieler gezeigter Bilder nichts dagegen, das Thumbnails ihrer Werke auf den Google-Seiten angezeigt werden. Allerdings geht das Unternehmen seit einiger Zeit darüber hinaus.
Der Verband bemängelt, dass in den neuen Ansichten auch höher auflösende und größere Bilder noch innerhalb der Google-Bildersuche angezeigt werden, statt die Nutzer dafür auf die Webseite mit dem größeren Bild zu lenken. Darin wird eine Verletzung der Urheberrechte gesehen.
Google reißt Bilder aus dem Zusammenhang
Freelense beruft sich in der Klage gegen den US-Konzern auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach es für Suchmaschinen im Rahmen einer fairen Nutzung zum gegenseitigen Vorteil lediglich statthaft ist, Thumbnails anzuzeigen. Beim Anklicken des kleinen Bildes muss dann auf die jeweilige Webseite weitergeleitet werden, die das jeweilige Bild ordentlich lizenziert verwendet.Die Kritik geht aber noch weiter. Es würden nicht nur die Rechte der Fotografen, sondern auch Autorenrechte missachtet, indem beispielsweise Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang gerissen würden. Durch die aktuelle Praxis würden beispielsweise komplette Reportagen in Einzelbilder zerlegt, Bildunterschriften und die Autorenhinweise würden im Zuge dessen unterschlagen. Die Klage wurde in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg eingereicht, so dass Freelense wohl erst einmal Erfolg haben wird. Es ist aber zu erwarten, dass die Sache letztlich vor höheren Instanzen ausgefochten wird.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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