Spionage-Puppe Cayla: Hersteller wehrt sich gegen Bundesnetzagentur
Vivid, der Hersteller von Cayla, wehrt sich gegen diese Entscheidung und hat angekündigt (via Berliner Zeitung), die Angelegenheit "sehr ernst" nehmen zu wollen. Einen Gesetzesverstoß könne man aber nicht erkennen, so das Unternehmen. My friend Cayla: Hersteller Vivid wehrt sich gegen die Vorwürfe Denn das Gesetz erfordere "für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nicht-öffentliche Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist".
Das aber sei bei Cayla nicht der Fall, meint man bei Vivid. Das britische Unternehmen will die Sache schnellstmöglich vor Gericht klären lassen. Bis dahin richtet man Besitzern der Puppe aus, dass es keinen Anlass gebe, "Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben".
Klärung wünschenswert
Eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes ist wohl auch zu begrüßen, denn in der Internet of Things-Branche herrscht seit der jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur einige Verunsicherung. Eine klare Definition und eindeutige Grenzen wären also unabhängig von der "Causa Cayla" begrüßenswert.Siehe auch: Smarte Puppe Cayla ist "verbotene Sendeanlage", muss zerstört werden
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