Spionage-Puppe Cayla: Hersteller wehrt sich gegen Bundesnetzagentur

Diese Woche wurde die "smarte" Puppe "My friend Cayla" von der Bundesnetzagentur verboten, die Behörde hat überdies die Zerstörung des Kinderspielzeugs angeordnet. Der Puppe wird vorgeworfen, eine "verbotene Sendeanlage" zu sein, der Hersteller Vivid weist das nun aber scharf zurück und will sich juristisch wehren.
Laut der Bundesnetzagentur, die ihr Verbot auf ein Gutachten der Universität des Saarlandes stützt, verstößt das Spielzeug gegen Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die Puppe nicht als Kommunikationsgerät bzw. Sendeanlage erkennbar ist und der Nutzer nicht sofort sieht, dass die Puppe aktiv mithört. Verschärfend kommt dazu, dass Cayla im Kinderzimmer zu finden ist.

Vivid, der Hersteller von Cayla, wehrt sich gegen diese Entscheidung und hat angekündigt (via Berliner Zeitung), die Angelegenheit "sehr ernst" nehmen zu wollen. Einen Gesetzesverstoß könne man aber nicht erkennen, so das Unternehmen. My friend CaylaMy friend Cayla: Hersteller Vivid wehrt sich gegen die Vorwürfe Denn das Gesetz erfordere "für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nicht-öffentliche Wort unbemerkt abzuhören - und dass dieser Zweck sogar der einzige Zweck des Gerätes ist".

Das aber sei bei Cayla nicht der Fall, meint man bei Vivid. Das britische Unternehmen will die Sache schnellstmöglich vor Gericht klären lassen. Bis dahin richtet man Besitzern der Puppe aus, dass es keinen Anlass gebe, "Cayla zu zerstören oder die Puppe wegzugeben".

Klärung wünschenswert

Eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes ist wohl auch zu begrüßen, denn in der Internet of Things-Branche herrscht seit der jüngsten Entscheidung der Bundesnetzagentur einige Verunsicherung. Eine klare Definition und eindeutige Grenzen wären also unabhängig von der "Causa Cayla" begrüßenswert.

Siehe auch: Smarte Puppe Cayla ist "verbotene Sendeanlage", muss zerstört werden
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