Smarte Puppe Cayla ist "verbotene Sendeanlage", muss zerstört werden
Süddeutschen Zeitung sowie der Saarbrücker Zeitung eine "versteckte, sendefähige Anlage" und deshalb laut Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes verboten.
Die Schritte, die die Bundesnetzagentur jetzt angeordnet hat, beruhen auf einem Gutachten des Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes. Hessel hatte daraufhin seine Erkenntnisse der Behörde mitgeteilt. Problematisch ist vor allem, dass Cayla ein Mikrofon sowie eine Funkverbindung mitbringt und die vermeintlich harmlose Puppe damit zu einer Abhöranlage im Kinderzimmer wird. My friend Cayla: Kein Spielzeug, sondern 'Spionagegerät'
Die Universität des Saarlandes fasst in einer Pressemitteilung zusammen, dass Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einführung der Puppe per Gesetz in Deutschland verboten seien. Zudem muss Cayla von den Eltern auch zerstört werden, weitere Informationen finden Besitzer des Spielzeugs auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Dort findet man auch eine Erklärung, was verbotene Sendeanlagen sind, nämlich solche, die als "Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."
Die smarte Puppe ist seit einiger Zeit auf dem Markt. Doch alle, die das mit dem Internet verbundene und per App gesteuerte Spielzeug gekauft haben, müssen das Produkt nun außer Gefecht setzen. Denn "My friend Cayla" ist laut Berichten der Die Schritte, die die Bundesnetzagentur jetzt angeordnet hat, beruhen auf einem Gutachten des Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes. Hessel hatte daraufhin seine Erkenntnisse der Behörde mitgeteilt. Problematisch ist vor allem, dass Cayla ein Mikrofon sowie eine Funkverbindung mitbringt und die vermeintlich harmlose Puppe damit zu einer Abhöranlage im Kinderzimmer wird. My friend Cayla: Kein Spielzeug, sondern 'Spionagegerät'
"Spionagegerät"
Die Bundesnetzagentur dazu: "Gerade vom Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus: Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden."Die Universität des Saarlandes fasst in einer Pressemitteilung zusammen, dass Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einführung der Puppe per Gesetz in Deutschland verboten seien. Zudem muss Cayla von den Eltern auch zerstört werden, weitere Informationen finden Besitzer des Spielzeugs auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Dort findet man auch eine Erklärung, was verbotene Sendeanlagen sind, nämlich solche, die als "Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen."
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