Drohnen: Deutsche Nutzer bekommen strenges Regelwerk
Wer zukünftig Drohnen aufsteigen lassen will, wird sich einem deutlich verschärften Regelwerk gegenübersehen. Ein solches wurde jetzt im Bundesverkehrsministerium erarbeitet und vom Kabinett heute beschlossen. Weitgehend frei ist demnach nur noch der Betrieb von sehr kleinen Flugsystemen.
Kaufen, auspacken und losfliegen wird in den meisten Fällen nicht mehr möglich sein. Ausnahme bilden hier kleinste Drohnen mit einer Startmasse bis 0,25 Kilogramm. Für alle schwereren Systeme kommt eine Kennzeichnungspflicht, so das BMVI - dieser wird den Angaben zufolge durch eine Plakette, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen, genügt.
Wiegt die Drohne mehr als 2 Kilogramm, muss der Besitzer einen Kenntnisnachweis vorweisen können. Anerkannt wird hier direkt ein Pilotenschein. Man kann aber auch eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt absolvieren oder entsprechende Lehrgänge bei Luftsportvereinen mitmachen, letzteres gilt aber nur für Modellflugzeuge. Ohne Kenntnisnachweis darf man seine Drohne zukünftig nur noch auf ausgewiesenen Modellfluggeländen abheben lassen.
Klar geregelt wird nun auch, wo Drohnen auf keinen Fall fliegen dürfen. In sensiblen Bereichen gibt es ein generelles Startverbot - also an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, bei Demonstrationen oder anderen Menschenansammlungen, über Gefängnissen sowie in Naturschutzgebieten. Untersagt ist auch der Betrieb über bestimmten Verkehrswegen und ohnehin in der Nähe von Flughäfen.
Scharfe Regeln gibt es jetzt auch für Wohngebiete. Hier dürfen nur Drohnen bis 0,25 Kilogramm gestartet werden - und auch diese sind komplett untersagt, wenn sie Videos, Fotos oder Töne aufnehmen können. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Grundstücksbesitzer dem Flug ausdrücklich zustimmt - wer mag, kann also auch weiterhin sein Haus von oben angucken.
Wiegt die Drohne mehr als 2 Kilogramm, muss der Besitzer einen Kenntnisnachweis vorweisen können. Anerkannt wird hier direkt ein Pilotenschein. Man kann aber auch eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt absolvieren oder entsprechende Lehrgänge bei Luftsportvereinen mitmachen, letzteres gilt aber nur für Modellflugzeuge. Ohne Kenntnisnachweis darf man seine Drohne zukünftig nur noch auf ausgewiesenen Modellfluggeländen abheben lassen.
Behörden-Genehmigung gefragt
Alle Drohnen ab 5 Kilogramm oder Starts bei Nacht erfordern zusätzlich einer jeweiligen Erlaubnis durch die vor Ort zuständigen Stellen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Systeme, die von Feuerwehren, THW oder dem Roten Kreuz betrieben werden. Etwas leichter wird die Sache für gewerbliche Nutzer, die bisher immer eine Genehmigung brauchten - diese benötigen eine solche nun ebenfalls nur noch ab 5 Kilogramm Startgewicht.Klar geregelt wird nun auch, wo Drohnen auf keinen Fall fliegen dürfen. In sensiblen Bereichen gibt es ein generelles Startverbot - also an Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, bei Demonstrationen oder anderen Menschenansammlungen, über Gefängnissen sowie in Naturschutzgebieten. Untersagt ist auch der Betrieb über bestimmten Verkehrswegen und ohnehin in der Nähe von Flughäfen.
Scharfe Regeln gibt es jetzt auch für Wohngebiete. Hier dürfen nur Drohnen bis 0,25 Kilogramm gestartet werden - und auch diese sind komplett untersagt, wenn sie Videos, Fotos oder Töne aufnehmen können. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn der Grundstücksbesitzer dem Flug ausdrücklich zustimmt - wer mag, kann also auch weiterhin sein Haus von oben angucken.
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