Das Setzen von Links wird für viele Nutzer jetzt zur Gefahr
In der vorliegenden Form war es aber verändert worden - in die ursprüngliche Architektur-Fotografie hatte ein anderer Nutzer UFOs hineinmontiert. Auch dies war laut den Lizenzbedingungen kein Problem. Allerdings verstieß er gegen die Creative Commons-Vorschriften, als neben der Quellenangabe nicht ausreichend klar gemacht wurde, dass es sich um eine bearbeitete Form des Originals handelte.
Das Problem hatte nun aber ein Webseiten-Betreiber, der nur einen Link auf das manipulierte Bild gesetzt hatte. Da dies durch den unzureichenden Lizenzvermerk faktisch gegen das Urheberrecht verstieß, wurde dem Verlinkenden nun vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung öffentlich zugänglich und sich so mitschuldig gemacht zu haben.
Das Problem der Kommerzialität
Erschwerend kam hinzu, dass ihm dies in einem kommerziellen Rahmen unterstellt wurde. Der Link selbst war zwar nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht erstellt, doch auf der gleichen Webseite wurden auch selbsterstellte Lehrmaterialien im Selbstverlag zum Kauf angeboten. Das Gericht geht hier schlicht davon aus, dass jedem, der in irgendeiner Form kommerziell im Netz arbeitet, zugemutet werden kann, alle von ihm verlinkten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.Der Beklagte hatte vor Gericht angegeben, dass er gar nicht auf die Idee gekommen sei, bei dem anderen Seitenbetreiber nachzufragen, ob die von ihm veröffentlichten Inhalte auch wirklich legal bereitgestellt wurden. Und auch sonstige Nachforschungen habe er in dem Fall nicht angestellt. Damit, so heißt es im Urteil, wurde die Zugänglichmachung einer Urheberrechtsverletzung billigend in Kauf genommen. In der Konsequenz müsste zukünftig jeder, der Links setzt und auch nur im entferntesten als kommerzieller Nutzer eingestuft werden kann, genau überprüfen, was auf verlinkten Seiten zu finden ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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