Politik will Mindesthaltbarkeits-Pflicht für Elektronik-Hersteller
Saarbrücker Zeitung. Mitglieder der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hätten einen ersten Vorschlag für ein mögliches Gesetz sogar schon als Antrag verfasst.
Damit wolle man einem Trend entgegenwirken, nach dem die Lebensdauer entsprechender Produkte immer geringer wird. Teils, so hieß es, würden Geräte sogar bewusst störanfällig konstruiert, um schnell wieder neue Produkte verkauft zu bekommen. Da "sind Mindestnutzungszeiten wichtig", zitiert die Zeitung den Linken-Abgeordneten Ralph Lenkert.
Auch die Verbraucherexpertin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, sieht darin eine Möglichkeit, die Lebensdauer von Geräten durch entsprechenden Druck auf die Hersteller zu verlängern. Es sei aber auch klar, so räumte sie ein, dass die Haltbarkeit oft auch eine Frage dessen ist, wie viel die Verbrauer beim Kauf auszugeben bereit sind.
Wie die Sache ausgestaltet sein soll, ist noch nicht genauer bekannt. Auf den ersten Blick gibt es aber im Grunde schon einen entsprechenden Mechanismus: Die aktuell zweijährige Gewährleistungspflicht. Allerdings gilt diese zwischen zwei Parteien, die den Kaufvertrag abschließen - in der Praxis also meist zwischen Verbraucher und Händler. Die damit oft verwechselte Hersteller-Garantie kann von der Frist abweichen und ist eine freiwillige Leistung - noch, in diesem Fall.
Anleihen nehmen die Verbraucherpolitiker dabei am Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln. Ein ähnliches Prinzip soll auch bei Smartphones, Druckern, Kühlschränken oder Waschmaschinen gelten, berichtete die Damit wolle man einem Trend entgegenwirken, nach dem die Lebensdauer entsprechender Produkte immer geringer wird. Teils, so hieß es, würden Geräte sogar bewusst störanfällig konstruiert, um schnell wieder neue Produkte verkauft zu bekommen. Da "sind Mindestnutzungszeiten wichtig", zitiert die Zeitung den Linken-Abgeordneten Ralph Lenkert.
Auch die Verbraucherexpertin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, sieht darin eine Möglichkeit, die Lebensdauer von Geräten durch entsprechenden Druck auf die Hersteller zu verlängern. Es sei aber auch klar, so räumte sie ein, dass die Haltbarkeit oft auch eine Frage dessen ist, wie viel die Verbrauer beim Kauf auszugeben bereit sind.
Drei Jahre für Smartphones und Rechner
Bei Unterhaltungselektronik, Smartphones und Computern sollen die Hersteller beispielsweise dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass diese mindestens drei Jahre verwendbar sind. Bei Kühlschränken und Waschmaschinen sind fünf Jahre vorgesehen. Lediglich für austauschbare Verschleißteile soll die Pflicht nicht gelten.Wie die Sache ausgestaltet sein soll, ist noch nicht genauer bekannt. Auf den ersten Blick gibt es aber im Grunde schon einen entsprechenden Mechanismus: Die aktuell zweijährige Gewährleistungspflicht. Allerdings gilt diese zwischen zwei Parteien, die den Kaufvertrag abschließen - in der Praxis also meist zwischen Verbraucher und Händler. Die damit oft verwechselte Hersteller-Garantie kann von der Frist abweichen und ist eine freiwillige Leistung - noch, in diesem Fall.
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
Ich empfehle ...
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neu: Mozilla Firefox 124.0 freigegeben: die neueste Version steht zum
el_pelajo - Gestern 15:22 Uhr -
WSA Abschaltung
Stef4n - Vorgestern 23:17 Uhr -
Mein Favoriten-Browser
Stef4n - Vorgestern 23:01 Uhr -
Offic 365 Single auf neuen Nutzer des PC übertragen
quickclick - Vorgestern 14:13 Uhr -
Der Ingame Screenshot Thread
MiezMau - 16.03. 23:19 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen