Politik will Mindesthaltbarkeits-Pflicht für Elektronik-Hersteller

Mehrere Bundestagsabgeordnete, die sich für Verbraucherfragen engagieren, wollen die Hersteller von Elektronik-Produkten zu "Mindestnutzungszeiten" verpflichten. Es soll also eine zeitliche Frist geben, wie lange diese mindestens zu funktionieren haben.
Anleihen nehmen die Verbraucherpolitiker dabei am Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln. Ein ähnliches Prinzip soll auch bei Smartphones, Druckern, Kühlschränken oder Waschmaschinen gelten, berichtete die Saarbrücker Zeitung. Mitglieder der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hätten einen ersten Vorschlag für ein mögliches Gesetz sogar schon als Antrag verfasst.

Damit wolle man einem Trend entgegenwirken, nach dem die Lebensdauer entsprechender Produkte immer geringer wird. Teils, so hieß es, würden Geräte sogar bewusst störanfällig konstruiert, um schnell wieder neue Produkte verkauft zu bekommen. Da "sind Mindestnutzungszeiten wichtig", zitiert die Zeitung den Linken-Abgeordneten Ralph Lenkert.

Auch die Verbraucherexpertin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, sieht darin eine Möglichkeit, die Lebensdauer von Geräten durch entsprechenden Druck auf die Hersteller zu verlängern. Es sei aber auch klar, so räumte sie ein, dass die Haltbarkeit oft auch eine Frage dessen ist, wie viel die Verbrauer beim Kauf auszugeben bereit sind.

Drei Jahre für Smartphones und Rechner

Bei Unterhaltungselektronik, Smartphones und Computern sollen die Hersteller beispielsweise dazu verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass diese mindestens drei Jahre verwendbar sind. Bei Kühlschränken und Waschmaschinen sind fünf Jahre vorgesehen. Lediglich für austauschbare Verschleißteile soll die Pflicht nicht gelten.

Wie die Sache ausgestaltet sein soll, ist noch nicht genauer bekannt. Auf den ersten Blick gibt es aber im Grunde schon einen entsprechenden Mechanismus: Die aktuell zweijährige Gewährleistungspflicht. Allerdings gilt diese zwischen zwei Parteien, die den Kaufvertrag abschließen - in der Praxis also meist zwischen Verbraucher und Händler. Die damit oft verwechselte Hersteller-Garantie kann von der Frist abweichen und ist eine freiwillige Leistung - noch, in diesem Fall.
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