Bundesnetzagentur nimmt Verkäufer von Störsendern hoch
"Erfahrungen der Bundesnetzagentur und der Polizei zeigen, dass Störsender immer wieder bei Straftaten zum Einsatz kommen. Es gibt Täterbanden, die Ladendiebstahl mit Hilfe von Störsendern verüben, indem sie Diebstahlsicherungsanlagen überwinden", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Im vergangenen Jahr wurden auch vermehrt Autoschlösser mit Störsendern manipuliert, um Gegenstände aus dem Fahrzeug zu stehlen."
Keine Straftat, aber teuer
Der Vertrieb von solchen Störsendern ist keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit, die mit recht hohen Bußgeldern belegt ist. Daher hat die Bundesnetzagentur der fraglichen Person erst einmal lediglich untersagt, weitere Geräte zu bauen und zu verkaufen. Nun wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft. Bis zu 50.000 Euro können hier verhängt werden.Das Scannen der verschiedenen Online-Plattformen nach Angeboten von Störsendern gehört regelmäßig zur Arbeit der Bundesnetzagentur. Dabei wurden bereits verschiedenste Systeme gefunden, die Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme lahmlegen sollen. Wird man fündig, folgt in der Regel eine Durchsuchung beim Anbieter und eine Sperrung der entsprechenden Angebote. Der Verkauf solcher Geräte ist in ganz Europa verboten.
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Christian Kahle
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