Warrant Canary: Apple schweigt laut über eine Geheimverfügung
Auch der Computer-Konzern Apple ist nun ebenfalls zum Ziel einer Verfügung eines Geheimgerichtes geworden. Mit diesen können sich US-Behörden Zugang zu Informationen über bestimmte Nutzer verschaffen, ohne, dass diese über die Ermittlungen informiert werden müssen.
Entsprechende Verfügungen ergehen, wenn die Richter des hinter verschlossenen Türen tagenden FISA-Courts in Ermittlungen eine Bedeutung für die nationale Sicherheit der USA erkennen. Das Ergebnis ist dann ein so genannter National Security Letter, mit dem die zuständigen Behörden - meist die Bundespolizei FBI - bei einem Unternehmen vorstellig werden und die Herausgabe der Nutzerdaten verlangen können.
Das besondere an diesem Vorgang ist, dass hierbei auch das Unternehmen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet wird. Es darf nicht nur den betroffenen Nutzer nicht von dem Vorgang in Kenntnis setzen, sondern nicht einmal darüber informieren, dass man mit einem National Security Letter konfrontiert wurde. Allerdings gingen einige Firmen schon vor einiger Zeit dazu über, diese absolute Schweigepflicht mit einem Trick zu umgehen. Auch Apple arbeitete mit einem so genannten "Warrant Canary".
Als das Unternehmen Ende 2013 seinen ersten Transparenzbericht vorlegte, indem man über den Umfang von staatlichen und gerichtlichen Verfügungen informiert, mit denen man es zu tun bekommen hat, enthielt das Papier auch den Hinweis: "Apple hat noch nie eine Anordnung auf Grundlage des Artikels 215 des USA Patriot Acts erhalten. Wir werden uns gegen eine solche Anordnung zur Wehr setzen, wenn sie uns erreicht."
Inzwischen ist dieser Hinweis aber aus dem letzten Transparenzbericht verschwunden. Das ist ein ziemlich eindeutiger Hinweis, dass nun auch der Computer-Konzern mit einem National Security Letter konfrontiert wurde, auch wenn die Firma dieses im Grunde nicht öffentlich gemacht hat. Man kann jetzt davon ausgehen, dass die Anwälte des Konzerns nun versuchen, die Schweigepflicht auf juristischem Weg aus der Welt zu schaffen. Das haben, so wurde inzwischen durch einzelne Erfolge bekannt, auch schon andere Firmen geschafft - wenn auch nur in recht eingeschränktem Umfang. Diese dürfen nun allgemein über die Angelegenheit reden, weiterhin aber nicht darüber, um was es konkret ging.
Das besondere an diesem Vorgang ist, dass hierbei auch das Unternehmen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet wird. Es darf nicht nur den betroffenen Nutzer nicht von dem Vorgang in Kenntnis setzen, sondern nicht einmal darüber informieren, dass man mit einem National Security Letter konfrontiert wurde. Allerdings gingen einige Firmen schon vor einiger Zeit dazu über, diese absolute Schweigepflicht mit einem Trick zu umgehen. Auch Apple arbeitete mit einem so genannten "Warrant Canary".
Als das Unternehmen Ende 2013 seinen ersten Transparenzbericht vorlegte, indem man über den Umfang von staatlichen und gerichtlichen Verfügungen informiert, mit denen man es zu tun bekommen hat, enthielt das Papier auch den Hinweis: "Apple hat noch nie eine Anordnung auf Grundlage des Artikels 215 des USA Patriot Acts erhalten. Wir werden uns gegen eine solche Anordnung zur Wehr setzen, wenn sie uns erreicht."
Inzwischen ist dieser Hinweis aber aus dem letzten Transparenzbericht verschwunden. Das ist ein ziemlich eindeutiger Hinweis, dass nun auch der Computer-Konzern mit einem National Security Letter konfrontiert wurde, auch wenn die Firma dieses im Grunde nicht öffentlich gemacht hat. Man kann jetzt davon ausgehen, dass die Anwälte des Konzerns nun versuchen, die Schweigepflicht auf juristischem Weg aus der Welt zu schaffen. Das haben, so wurde inzwischen durch einzelne Erfolge bekannt, auch schon andere Firmen geschafft - wenn auch nur in recht eingeschränktem Umfang. Diese dürfen nun allgemein über die Angelegenheit reden, weiterhin aber nicht darüber, um was es konkret ging.
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Christian Kahle
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