Drosselkom-Urteil: Telekom schafft fragliche Flat ab
Wie der Focus berichtet, will die Deutsche Telekom nicht weiter gegen das "Drosselkom"-Urteil vorgehen. Das Landgericht Köln hatte vor einem Monat entschieden, dass die Drosselungen bei DSL-Tarifen mit Flatrate nicht zulässig sind.
Eine Berufung soll nun doch nicht eingelegt werden. Zuvor war erwartet worden, dass die Telekom das Urteil nicht in der Form hinnehmen und Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Was nun aber passieren wird, dürfte dem Gericht gefallen, den Kunden aber böse aufstoßen.
Noch im Dezember sollen nun umfassende Änderungen in der Tarifstruktur greifen. Laut Focus wird die Telekom die derzeitigen DSL-Tarife, die eine Volumenbegrenzung enthalten, abändern. Und zwar nur im Wortlaut. Die Telekom will mit ihrem vor Gericht gerügten Verhalten der Drosselung wie es aussieht weitermachen. Flat oder Flatrate wird dann nicht mehr genannt. Das Gericht hatte entsprechende Klauseln in den Verträgen der Telekom als nicht zulässig und damit hinfällig erklärt.
Dass heißt, das der fragliche Begriff "Flatrate" weggelassen werden soll. Damit verfolgt der Telekommunikationsanbieter das Ziel, für das Unternehmen rechtssicher ab dem in dem Tarif genannten Volumengrenzen die angebotene Geschwindigkeit im DSL-Tarif runterzufahren. Betroffen sind die Tarife "Call&Surf" und "Entertain".
Die Verbraucherzentrale NRW, die die Telekom vor Gericht gebracht hatte, dürfte sich damit nicht zufrieden geben. Auch ein vom Focus befragter Rechstanwalt hält das Vorgehen nach den ersten Hinweisen nicht für genügend. Nur eine Umbenennung würde rechtlich demnach nicht viel ändern - ein klares Plus für die Kunden.
Die Telekom hatte in den Alt-Verträgen eine Ladegeschwindigkeit von 384 KB/s nach Erreichen des vertraglichen Datenvolumens festgelegt. Ob sie dazu zurückkehren wird, dürften wir schon in der kommenden Woche erfahren.
Mehr zum Thema: DSL
Noch im Dezember sollen nun umfassende Änderungen in der Tarifstruktur greifen. Laut Focus wird die Telekom die derzeitigen DSL-Tarife, die eine Volumenbegrenzung enthalten, abändern. Und zwar nur im Wortlaut. Die Telekom will mit ihrem vor Gericht gerügten Verhalten der Drosselung wie es aussieht weitermachen. Flat oder Flatrate wird dann nicht mehr genannt. Das Gericht hatte entsprechende Klauseln in den Verträgen der Telekom als nicht zulässig und damit hinfällig erklärt.
Dass heißt, das der fragliche Begriff "Flatrate" weggelassen werden soll. Damit verfolgt der Telekommunikationsanbieter das Ziel, für das Unternehmen rechtssicher ab dem in dem Tarif genannten Volumengrenzen die angebotene Geschwindigkeit im DSL-Tarif runterzufahren. Betroffen sind die Tarife "Call&Surf" und "Entertain".
Die Verbraucherzentrale NRW, die die Telekom vor Gericht gebracht hatte, dürfte sich damit nicht zufrieden geben. Auch ein vom Focus befragter Rechstanwalt hält das Vorgehen nach den ersten Hinweisen nicht für genügend. Nur eine Umbenennung würde rechtlich demnach nicht viel ändern - ein klares Plus für die Kunden.
Die Telekom hatte in den Alt-Verträgen eine Ladegeschwindigkeit von 384 KB/s nach Erreichen des vertraglichen Datenvolumens festgelegt. Ob sie dazu zurückkehren wird, dürften wir schon in der kommenden Woche erfahren.
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Nadine Juliana DresslerRedakteurin für Windows & Netzwerke
Seit 2001 im Journalismus, klassisch ausgebildet, Autorin eines Windows-Buches. Ihre Themen reichen von Insider-Builds über die FritzBox bis zu DSL und Starlink.
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