Netzagentur: Ausbau von Vectoring kann starten

Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Ausbau der Netze der Deutschen Telekom mit der Vectoring-Technologie endgültig freigegeben, nachdem sie auch von der EU-Kommission eine positive Rückmeldung erhielt.
"Ich begrüße sehr, dass die EU-Kommission grünes Licht für unsere Entscheidung gegeben hat", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Es liege jetzt an allen investitionswilligen Unternehmen, die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für den Netzausbau, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, zu nutzen, führte er weiter aus.

Durch das Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert und damit in jeder Leitung eine deutlich höhere Bandbreite möglich. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger notwendig. Das widersprach den bisherigen Regularien und musste entsprechend geändert werden.

Die Telekom hatte Ende des letzten Jahres bei der Bundesnetzagentur entsprechend beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Aufgrund der heute bekannt gegebenen Entscheidung muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch zukünftig grundsätzlich den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gewähren. Die Telekom kann den Zugang zur "letzten Meile" aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.

Alternativ können auch andere Unternehmen die Erschließung des jeweiligen Verteilers übernehmen, um dort die Vectoring-Technologie zum Einsatz zu bringen. Sie müssen dann aber dafür sorgen, dass andere Provider, wenn schon nicht die Kupferader selbst, dann doch aber eine Durchleitung erhalten können.

Aufgrund der heutigen Entscheidung muss die Telekom nun unverzüglich ihre aktuellen Musterverträge für den Zugang zur "letzten Meile" und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln. Die Musterverträge müssen der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.
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