Bundestag einstimmig gegen Software-Patente

Software und Methoden sollen hierzulande weiterhin nur in klar umrissenen Ausnahmefällen patentierbar sein. Dafür hat sich der Bundestag am Freitag einstimmig auf Grundlage eines Antrags aller Fraktionen ausgesprochen.
Kernforderung des Bundestages ist es dabei, dass Software ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden kann und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt werden darf. Eine Ausnahme soll lediglich für Bereiche gelten, bei denen das Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.

Freude über das klare Signal aus dem deutschen Parlament herrscht vor allem beim Mittelstand. Denn dieser verfügt im Gegensatz zu den großen Konzernen nicht über die Ressourcen einer großen Rechtsabteilung, die ständig die riesigen Patentdatenbanken durchsuchen kann, um Konflikte mit externen Rechteinhabern zu vermeiden.

"Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt", erklärte Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi).

Zugleich wurde davor gewarnt, die Verantwortung für gesetzliche Regelungen an Brüssel abzugeben, da die EU seit Jahren nicht in der Lage sei, die notwendigen Regelungen für die Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu treffen. "Deutschland muss daher gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu setzen", forderte Johannes Sommer vom Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT).

Konkret schlugen die beiden Wirtschaftsverbände eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Eine solche Bestimmung soll verhindern, dass Patentansprüche mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus empfehlen die Verbände, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.
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