iPad-Design: Apple-Klage gegen Samsung scheitert
Apple ist in den Niederlanden mit dem Versuch gescheitert, seine Ansprüche auf ein Geschmacksmuster-Patent auf das Design des iPad gegen den koreanischen Elektronikriesen Samsung und dessen Galaxy Tab 10.1 beziehungsweise 10.1v geltend zu machen.
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande entschied, dass das von Apple bei seinem Vorgehen gegen Samsung angeführte europäische Geschmacksmuster nur einen sehr beschränkten Geltungsrahmen hat. Es kann daher von Apple nicht so allgemein ausgelegt werden, wie es die Anwälte des US-Computerkonzerns bei ihrer Klage gegen Samsung versucht haben.
Stattdessen deckt der Schutz des Geschmacksmusters nur die Details des Designs von Apples iPad ab. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 und das Samsung Galaxy Tab 10.1v würden sich hingegen ausreichend von Apples Geschmacksmuster unterscheiden, weshalb keine Verletzung von Apples geistigem Eigentum zu erkennen sei, so das Gericht. Apples Ansprüche wurden deshalb von den Richtern abgewiesen.
Es besteht nach Ansicht des Gerichts keine Verwechslungsgefahr zwischen den Tablets von Apple und Samsung. Die Beschränkung der Gültigkeit von Apples Design-Patent geht außerdem auch darauf zurück, dass es bereits früher Geräte gab, die ein entsprechendes Aussehen aufwiesen. Apple sei daher nicht wie behauptet der Erfinder des beanspruchten Designs und könne daher nicht auf dieser Basis gegen Samsung vorgehen.
Samsung zeigte sich nach Angaben von WebWereld höchst erfreut über die positive Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande. Die Richter hätten die Auffassung des Unternehmens bestätigt, wonach die Samsung Galaxy Tab-Produkte nicht das Design des iPads verletzen. Hierbei ist zu bedenken, dass sich das Verfahren nur um die oben genannten zwei Modelle gibt, Samsung aber mittlerweile eine breite Palette weiterer Tablets anbietet.
Apple sei nicht der erste Anbieter eines Tablets mit einer rechteckigen Form und abgerundeten Ecken, so Samsung. Der Ursprung der von Apple als Geschmacksmuster angemeldeten Design-Merkmale des iPad kann anhand von zahlreichen früheren Beispielen anderer Produkte nachvollzogen werden, hieß esweiter. Kein Unternehmen dürfe ein Monopol auf das allgemeine Design beanspruchen, weil dadurch Fortschritt und Innovation behindert würden.
Stattdessen deckt der Schutz des Geschmacksmusters nur die Details des Designs von Apples iPad ab. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 und das Samsung Galaxy Tab 10.1v würden sich hingegen ausreichend von Apples Geschmacksmuster unterscheiden, weshalb keine Verletzung von Apples geistigem Eigentum zu erkennen sei, so das Gericht. Apples Ansprüche wurden deshalb von den Richtern abgewiesen.
Es besteht nach Ansicht des Gerichts keine Verwechslungsgefahr zwischen den Tablets von Apple und Samsung. Die Beschränkung der Gültigkeit von Apples Design-Patent geht außerdem auch darauf zurück, dass es bereits früher Geräte gab, die ein entsprechendes Aussehen aufwiesen. Apple sei daher nicht wie behauptet der Erfinder des beanspruchten Designs und könne daher nicht auf dieser Basis gegen Samsung vorgehen.
Samsung zeigte sich nach Angaben von WebWereld höchst erfreut über die positive Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande. Die Richter hätten die Auffassung des Unternehmens bestätigt, wonach die Samsung Galaxy Tab-Produkte nicht das Design des iPads verletzen. Hierbei ist zu bedenken, dass sich das Verfahren nur um die oben genannten zwei Modelle gibt, Samsung aber mittlerweile eine breite Palette weiterer Tablets anbietet.
Apple sei nicht der erste Anbieter eines Tablets mit einer rechteckigen Form und abgerundeten Ecken, so Samsung. Der Ursprung der von Apple als Geschmacksmuster angemeldeten Design-Merkmale des iPad kann anhand von zahlreichen früheren Beispielen anderer Produkte nachvollzogen werden, hieß esweiter. Kein Unternehmen dürfe ein Monopol auf das allgemeine Design beanspruchen, weil dadurch Fortschritt und Innovation behindert würden.
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