Bundestag gibt Petition gegen DSL-Drosselung frei

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat nun die bereits Ende April eingereichte Petition für die gesetzliche Verankerung des Prinzips der Netzneutralität zum Mitzeichnen freigegeben.
Die offiziellen Petitionen des Bundestages können auf dem entsprechenden Tool nicht einfach eröffnet werden. Statt dessen müssen diese beim entsprechenden Ausschuss eingereicht werden, der sie dann nach einer Prüfung online stellt. Erst dann kann damit begonnen werden, Mitzeichner zu werben.

Dieser Prozess ist nun abgeschlossen. Bis zum 18. Juni können Interessierte nun ebenfalls ihre Unterstützung auf den Systemen des Bundestages ausdrücken. Dafür ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. Nur Stunden nach dem Start der Petition sind bereits weit über 8.000 Unterschriften eingegangen. 50.000 Mitzeichner werden benötig, damit Johannes Scheller, der die Petition startete, das Anliegen auch auf einer Ausschusssitzung vorbringen kann.

Seine Forderung lautet: "Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das Internetanbieter ('Provider') verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von Ihrem Inhalt und Ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen."

In der Begründung führte Scheller an, dass die Netzneutralität ein wichtiger Grundbaustein eines freien Netzes sei. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass ein "Zwei-Klassen-Internet" entsteht, in dem die ISPs anhand ihrer geschäftlichen Interessen entscheiden, auf welche Inhalte der Anwender einen uneingeschränkten Zugang erhält. "Das käme einer Zensur aus wirtschaftlichen Aspekten gleich", erklärte Scheller.

Als konkreten Fall führt er dabei auch die Pläne der Deutschen Telekom an, ihre Standard-Breitbandzugänge nach dem Durchsatz einer bestimmten Datenmenge abzuschalten. In diese Berechnung soll der eigene Dienst Entertain sowie möglicherweise auch Angebote von Partnern nicht einbezogen werden, wenn für diese gesondert gezahlt wird. Das zeige, dass der freie Markt an dieser Stelle versagt und eine gesetzliche Regelung erforderlich ist.
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