Neue Bildersuche: Fotografen verklagen Google

Fotografen aus Deutschland wollen die neue Bildersuche von Google nicht hinnehmen. Denn diese dient nicht mehr nur dem Finden von Fotos, sondern präsentiert diese selbst in großem Format.
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Scalado
Der Fotografen-Verband Freelens hat jetzt eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Zuvor hatten die Anwälte der Organisation Google bereits eine Abmahnung geschickt. Während der Konkurrent Yahoo unverzüglich eine Unterlassungserklärung abgegeben und die Darstellung verändert habe, sei seitens Googles keine Reaktion erfolgt, teilte Freelense mit.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sei es maximal zulässig, im Internet auffindbare Fotos durch Suchmaschinen in Thumbnailgröße zu zeigen, wenn bei Anklicken auf die Website weitergeleitet wird, auf der das Foto zu finden ist, erläuterte der Verband seine Position. Diese Vorgaben würden durch Google nicht eingehalten.

Vielmehr werden die Aufnahmen bei Anklicken teils in bildschirmfüllender Größe gezeigt, ohne auf die Ursprungswebsite weiter zu leiten. Das ist beispielsweise auf dem iPhone der Fall. Es wird weiter die Möglichkeit eröffnet, durch Anklicken neben der Aufnahme angebrachter Pfeile zu einer unbegrenzten Abfolge in gleicher Art und Weise dargestellter Aufnahmen zu gelangen.

Damit werden die Aufnahmen des Fotografen laut der Klage nicht mehr zum Auffinden der Quelle und des Urhebers, sondern ohne seine Genehmigung zur Veröffentlichung und Präsentation im Internet genutzt. "Dies widerspricht der Schutzfunktion des deutschen Urheberrechts und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Art der Fotonutzung durch Google von den zuständigen Gerichten untersagt werden wird", sagte Dirk Feldmann, Justitiar von Freelense.

Der Verband beklagt außerdem, dass Google auch massiv die Autorenrechte verletzt. So löse die Bildersuche verschiedene Fotos aus ihrem Sinnzusammenhang. Komplette Reportagen wurden in Einzelbilder zerlegt und teilweise bildschirmfüllend dargestellt. Dabei werden die Bildunterschriften und die Autorenhinweise unterschlagen, kritisierte der Kläger.
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