VZBV mahnt Google wegen totem Briefkasten ab

Die deutsche Niederlassung des Suchmaschinenkonzerns Google hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern kassiert. Diese kritisieren den Verstoß des Unternehmens gegen die Impressums-Pflicht.
Denn die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht darauf ausgelegt, dass überhaupt geantwortet wird. Vielmehr müsse man sich bei Fragen zu den Produkten oder Diensten Googles durch die E-Mail-Formulare im Hilfe-Bereich wühlen. Die fehlende Kontaktmöglichkeit per E-Mail ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, was nun in einer Abmahnung mündete.

Wer sich an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse wendet, erhält lediglich eine automatisch generierte Antwort. "Vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können", heißt es darin.

Googles weiterer Hinweis auf die bereit gestellten E-Mail-Formulare bei Fragen zu den Produkten oder Diensten könne eine direkte Hilfestellung durch Servicemitarbeiter nicht ersetzen, kritisierten die Verbraucherschützer. Zwar sei solche Form der Hilfe mittlerweile üblich und im Internetmassengeschäft aus Sicht der Unternehmen durchaus nachvollziehbar und teilweise auch geeignet, Hilfestellung zu geben, räumte der VZBV ein. Doch nicht alle Problemfelder lassen sich mittels E-Mail-Formular und Eingabemasken abbilden.

Vor allem aber seien auch nicht alle Verbraucher im Umgang mit derartigen Hilfeangeboten geübt. Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Servicemitarbeitern eines Unternehmens. Der Verband sieht in der fehlenden Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Google per E-Mail einen Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz. Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit Änderungen vorzunehmen, wenn man es nicht auf eine weitergehende Auseinandersetzung vor Gericht ankommen lassen will.
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