ULD: TKG-Neufassung wieder verfassungswidrig

Der Bundesregierung ist es offenbar seit Januar nicht gelungen, den Umgang mit den Bestandsdaten bei Telekommunikationsunternehmen durch die Strafverfolgungsbehörden verfassungsgemäß zu regeln.
Datenschutzbeauftragter, Dr. Thilo Weichert, Datenschutz Facebook
Axel Nickolaus
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Januar die bis dahin beschlossenen Regelungen im Telekommunikationsgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde sogar der verfassungsrechtliche Rahmen aufgezeigt, in dem diese Normen grundgesetzkonform umzugestalten sind.

Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung, der an den kommenden beiden Tagen in den Bundesratsausschüssen verhandelt wird, genügt allerdings laut einer Analyse des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) diesen Vorgaben nicht.

"Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt", erklärte ULD-Chef Thilo Weichert.

Dem Entwurfes mangele es daran, dass er nicht ausreichend zwischen der Herausgabe von Bestandsdaten und der sensibleren IP-Adressen und anderen Sicherheitsmerkmalen wie PIN und PUK an Sicherheitsbehörden differenziert und zugleich keine ausreichenden Einschränkungen dieser heimlichen Auskünfte definiert, hieß es. Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses werden so nach Auffassung der Datenschützer verletzt.

"Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein", führte Weichert aus. "Damit würde dem Grundrechtsschutz, aber auch dem Ansehen der Sicherheitsbehörden und der Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikation ein Bärendienst erwiesen."
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