Google darf Digitalisierung von Büchern fortsetzen
Registrierten Nutzern stand auch die Möglichkeit offen, Werke, die bereits gemeinfrei sind, herunterzuladen. Nach Ansicht des zuständigen Bundesgerichts greifen hier noch die Fair-Use-Regelungen, die von den US-Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
Aber noch ein weiteres Feature bewog das Gericht zu seiner Entscheidung. Anwender, die die Diagnose einer Leseschwäche nachweisen können, bekommen Zugang zum Volltext der Bücher und können sich diese von einer Sprach-Software vorlesen lassen. Damit, so heißt es in der Begründung des Richters Harold Baer, handle Google nach der Idee des Americans With Disabilities Act (ADA), einem Anti-Diskriminierungsgesetz für behinderte Menschen.
"Ich kann mir keine Definition von Fair Use vorstellen, die die Nutzung der Werke durch die Beklagten nicht abdecken würden", erklärte Baer. "Eine Entscheidung zugunsten der Kläger würde außerdem ein Projekt stoppen, das für die Weiterentwicklung von Wissenschaft und der kulturellen Teilhabe von ebenso unschätzbarem Wert ist, wie es den Idealen des ADA dient."
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Christian Kahle
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