Das erinnert an eine Aktion, die die britische Band Radiohead vor einigen Jahren durchgeführt hat. Doch während die Musiker ihre Aktion durchziehen konnten (und herausfanden, dass 38 Prozent der Nutzer freiwillig für den Download eines Albums bezahlt haben), musste der Berliner Buchverlag seine Aktion vorzeitig beenden.
Nachdem man innerhalb weniger Tage rund 200 E-Books auf diese Weise an Frau und Mann bringen konnte, wurde dem Verlag nun das Modell anwaltlich untersagt, man dürfe es jetzt und auch nicht mehr in Zukunft einsetzen.
Enno Lenze hat den Text der Abmahnung auf der Seite des Verlags veröffentlicht. Darin schreibt ein "Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage", zu dessen Aufgaben die "Überwachung der Einhaltung der Preisbindung und die Verfolgung von Preisbindungsverstößen" gehört, dass die Aktion des Verlags gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoße. Demnach sei es eindeutig geregelt, dass "es der Verleger ist, der den Preis bestimmen und dann veröffentlichen muss", dies aber nicht Dritten, etwa Händlern oder Lesern, überlassen werden dürfe.
Lenze schreibt, dass der kleine Verlag nicht die Mittel habe, diese Abmahnung anzufechten, drückt aber seine Enttäuschung aus: "Die Großen der Branche harren auf veralteten Geschäftsmodellen aus und verteidigen diese". Und das obwohl das Anwaltsschreiben die Idee des Verlages "interessant" findet und diese lobt.
2012-02-15T17:10:00+01:00Witold Pryjda
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