Kläger holt sich 'Microsoft-Steuer' von Lenovo zurück
Urteils durch die französische Kampagne "No More Racketware" könnte das Urteil europaweit dazu führen, dass sich Käufer eines Rechners die Kosten für die mitgelieferte und nicht gewollte Software zurückerstatten lassen können.
Im konkreten Fall hatte sich der Nutzer Stéphane Petrus im Jahr 2007 das Gerät Lenovo 3000 N200 gekauft. Auf diesem war Windows Vista vorinstalliert. Nachdem sich Lenovo weigerte, die Lizenz für das Betriebssystem gegen die anteilige Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen zog er vor Gericht und berief sich dabei auf ein französisches Gesetz, nachdem es nicht gestattet ist, den Kauf eines Produkts zwangsweise an eine andere Ware zu koppeln.
In der ersten Instanz verlor Petrus im November 2008. Das Gericht erklärte damals, dass er auch das Notebook hätte zurückgeben müssen, wenn er die Windows-Lizenz nicht will. Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch mit den Hinweis auf, dass eine Direktive der EU über unfaire Handelspraktiken aus dem Jahr 2005 nicht berücksichtigt worden sei.
In einer Neuauflage der Verhandlung kam das Gericht nun zu einem anderen Urteil. Es verurteilte Lenovo dazu, dem Kläger fast 2.000 Euro zu zahlen. Die Summe setzt sich aus rund 120 Euro für die Windows-Lizenz, 1.000 Euro Anwaltskosten und 800 Euro Schadensersatz für die entstandenen Mühen zusammen.
Wie No More Racketware ausführte, hat die Entscheidung nicht nur für Frankreich Bedeutung. Da sie letztlich auf Basis einer EU-Direktive zustande kam, dürfte sie auch für die anderen Mitgliedsstaaten als Präzedenzfall dienen können.
Nach einer Bewertung des Im konkreten Fall hatte sich der Nutzer Stéphane Petrus im Jahr 2007 das Gerät Lenovo 3000 N200 gekauft. Auf diesem war Windows Vista vorinstalliert. Nachdem sich Lenovo weigerte, die Lizenz für das Betriebssystem gegen die anteilige Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen zog er vor Gericht und berief sich dabei auf ein französisches Gesetz, nachdem es nicht gestattet ist, den Kauf eines Produkts zwangsweise an eine andere Ware zu koppeln.
In der ersten Instanz verlor Petrus im November 2008. Das Gericht erklärte damals, dass er auch das Notebook hätte zurückgeben müssen, wenn er die Windows-Lizenz nicht will. Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch mit den Hinweis auf, dass eine Direktive der EU über unfaire Handelspraktiken aus dem Jahr 2005 nicht berücksichtigt worden sei.
In einer Neuauflage der Verhandlung kam das Gericht nun zu einem anderen Urteil. Es verurteilte Lenovo dazu, dem Kläger fast 2.000 Euro zu zahlen. Die Summe setzt sich aus rund 120 Euro für die Windows-Lizenz, 1.000 Euro Anwaltskosten und 800 Euro Schadensersatz für die entstandenen Mühen zusammen.
Wie No More Racketware ausführte, hat die Entscheidung nicht nur für Frankreich Bedeutung. Da sie letztlich auf Basis einer EU-Direktive zustande kam, dürfte sie auch für die anderen Mitgliedsstaaten als Präzedenzfall dienen können.
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Christian Kahle
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