Musiker verklagen Musikindustrie auf 6 Mrd. Dollar
Eine Sammelklage, die die Erben des 1988 verstorbenen Jazz-Musikers Chet Baker anstrengten, haben sich bereits verschiedene andere Künstler angeschlossen. Die hohe Summe, die die Musikindustrie möglicherweise zahlen muss, ist dabei noch nicht einmal völlig aus der Luft gegriffen.
Die Kläger setzten zur Berechnung ihrer Forderungen genau die gleiche Methode ein, mit der die Musikindustrie ihre Ansprüche bei Klagen gegen Filesharing-Nutzer festsetzt. Angeklagt sind die kanadischen Landestöchter der Major Labels: Warner Music Canada, Sony BMG Music Canada, EMI Music Canada und Universal Music Canada.
Die Kläger werfen der Musikindustrie vor, seit Jahren keine zusätzlichen Summen zu zahlen, wenn Songs zusätzlich zum Album beispielsweise auf Samplern veröffentlicht werden. Die Musikstücke landen statt dessen auf so genannten "Pending Lists", wonach die Klärung der Lizenzfragen und der Bezahlung der Künstler als schwebender Prozess gekennzeichnet wird.
Die ältesten Songs sollen bereits Ende der 1980er Jahre auf diese Listen gekommen sein. Zahlungen an die Interpreten sind seitdem nicht erfolgt. Weit über 300.000 Titel sind dem Vernehmen nach bereits auf den Listen enthalten, die teils mehrfach weiterverwertet wurden.
Hintergrund dieser Praxis war eine Änderung des kanadischen Urheberrechts vor über 20 Jahren. Damals schaffte der Gesetzgeber eine allgemeine Nutzungslizenz ab und legte fest, dass der jeweilige Künstler jeder Weiterverwertung seines Werkes einzeln zustimmen muss. Die Musikfirmen brachten weiterhin Sampler heraus und vergaben Nutzungsrechte an Dritte, wie beispielsweise Filmemacher, holten aber bis heute nicht die Zustimmung der Musiker ein.
[Update] Der Autor des Originalbeitrages hat sich inzwischen korrigiert. Wir holen das hier auch nach.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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