Durchbruch für EU-weiten Online-Musik-Markt
Bisher gibt es noch einen massiven Widerspruch zwischen der grenzüberschreitenden Organisation des Netzes und der nationalen Tätigkeit der Rechteinhaber. Das führt beispielsweise dazu, dass Musikhändler wie Apple und Amazon in Europa in verschiedenen Ländern jeweils separate Download-Shops betreiben müssen.
Nicht nur die Lizenzbestimmungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land, sondern teilweise auch die Preise. Das behindert nach Auffassung der europäischen Kommission das Entstehen eines einheitlichen EU-Binnenmarktes in dem Bereich. Seit Längerem wird deshalb bereits nach einer Lösung gesucht.
Nun ist der Durchbruch offenbar erzielt. Die EU-Kommission, Unternehmen wie Apple, Amazon und Nokia, die jeweiligen Verwertungsorganisationen der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Major Labels EMI und Universal Music unterzeichneten das Abkommen, dass eine Roadmap für eine europaweite Vereinheitlichung enthält.
Das wird in Zukunft wohl bedeuten, dass ein Händler lediglich mit einem Rechteverwerter Lizenzverträge abschließen kann, die dann für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten. So kann Apple seinen iTunes Store zukünftig beispielsweise nicht nur zu gleichen Konditionen in Deutschland und Großbritannien führen, sondern auch in EU-Ländern bereitstellen, in denen man bisher nicht aktiv ist.
Nicht nur die Lizenzbestimmungen unterscheiden sich dabei von Land zu Land, sondern teilweise auch die Preise. Das behindert nach Auffassung der europäischen Kommission das Entstehen eines einheitlichen EU-Binnenmarktes in dem Bereich. Seit Längerem wird deshalb bereits nach einer Lösung gesucht.
Nun ist der Durchbruch offenbar erzielt. Die EU-Kommission, Unternehmen wie Apple, Amazon und Nokia, die jeweiligen Verwertungsorganisationen der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Major Labels EMI und Universal Music unterzeichneten das Abkommen, dass eine Roadmap für eine europaweite Vereinheitlichung enthält.
Das wird in Zukunft wohl bedeuten, dass ein Händler lediglich mit einem Rechteverwerter Lizenzverträge abschließen kann, die dann für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten. So kann Apple seinen iTunes Store zukünftig beispielsweise nicht nur zu gleichen Konditionen in Deutschland und Großbritannien führen, sondern auch in EU-Ländern bereitstellen, in denen man bisher nicht aktiv ist.
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Christian Kahle
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