Vista-fähig oder nicht? Sammelklage gegen Microsoft
Eigentlich sollte die "Vista capable" Kampagne den Kunden beim Kauf eines PC mit Windows XP Sicherheit geben, was dessen Zukunftschancen angeht. Mit dem Siegel wurden im Jahr 2006 vor der Einführung von Windows Vista XP-Systeme gekennzeichnet, auf denen das neue Betriebssystem künftig lauffähig sein sollte.
Doch statt die Verkaufszahlen zu steigern, wird die Kampagne nun für Microsoft zu einem rechtlichen Problem. Einige Kunden fühlen sich von den Redmondern betrogen, weil sie im Weihnachtsgeschäft 2006 einen Rechner mit der Kennzeichnung "Vista capable" (Vista-fähig) erworben hatten, dessen Leistung allerdings nicht zum Betrieb der teureren Varianten des neuen Systems ausreichte.
Jetzt hat eine US-Richterin den betroffenen Kunden die Erlaubnis gegeben, eine Sammelklage gegen Microsoft zu starten. Die Kläger gehen davon aus, dass mindestens 10.000 Personen als Mitkläger in Frage kommen. Die Richterin schränkte den Spielraum der Klage allerdings ein. So soll nun ermittelt werden, ob Microsoft durch seine Kampagne für eine unberechtigte Nachfrage nach Computern gesorgt hat und ob die Kunden zu hohe Preise für nicht aufrüstbare Systeme gezahlt haben, auf denen Vista nicht in vollem Umfang lauffähig ist.
Die klagenden Kunden hatten 2006 Systeme mit der Kennzeichnung "Vista capable" erworben. Dieses Label sollte PCs identifizieren, auf denen Windows Vista in der Grundversion Home Basic eingesetzt werden kann. Für Rechner, die ausreichend Leistung für den Betrieb der teureren Varianten wie Home Premium oder Ultimate besitzen, war das Label "Vista Premium ready" gedacht.
Microsoft hatte Windows Vista vor der Markteinführung mit einer aufwendigen Kampagne beworben und dabei vor allem die Funktionen der teureren Varianten hervor gehoben. Die Kläger werfen den Redmondern vor, die Kunden mit ihrer Werbung und dem Label-Programm für neue PCs absichtlich getäuscht zu haben.
Offiziell hatte Microsoft schon im April 2007 erklärt, dass man sich bemüht habe, sowohl Kunden und Händler, als auch die PC-Hersteller über die Hardwareanforderungen der verschiedenen Vista-Varianten und das Labelprogramm zu informieren. Intern war die Kampagne aber ebenfalls in die Kritik geraten, weil selbst hochrangige Mitarbeiter über eine nicht ausreichende Differenzierung zwischen "Vista capable" und "Vista Premium ready" geklagt hatten.
Sollte die Sammelklage, die schon im April letzten Jahres bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Washington eingereicht wurde (wir berichteten), erfolgreich sein, können Millionen PC-Käufer in Nordamerika mit einer Entschädigung rechnen.
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