BGH: Dashcam-Dauer-Videos sind verboten, aber als Beweis zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein mit großer Spannung erwartetes Urteil zu so genannten Dashcams veröffentlicht und dabei festgestellt, dass derartige aus dem Auto heraus aufgenommenen Videos als Beweismittel zulässig sind. Das Problem: Dauerhafte Aufnahmen sind und bleiben in Deutschland aus Datenschutzgründen verboten.
Dashcams, also auf dem Armaturenbrett angebrachte Kameras, zeichnen in der Regel die Gesamtdauer einer Fahrt auf. Die so entstandenen Videos sind zumeist für den Fall des Falles gedacht, also einen Unfall. Gelegentlich entstehen auf diese Weise auch spektakuläre Aufnahmen von Meteoriten oder auch abstürzenden Flugzeugen.
Das ist in vielen Ländern auch erlaubt, in Deutschland verbietet der Datenschutz ihren dauerhaften Einsatz. So mancher Autofahrer hat aber dennoch eine Dashcam im Auto montiert. Das ist bestenfalls halblegal, vielfach wird aber wohl bei Verkehrskontrollen ein Auge zugedrückt. Infografik: In diesen Ländern sind Dashcams erlaubt
So mancher Autofahrer hat also ein Dashcam-Video gespeichert, um bei einem Unfall die Schuldfrage klären zu können. Das war auch bei einem Autofahrer, der in der Kurve einer mehrspurigen Straße mit einem anderen Wagen kollidiert ist, der Fall. Der Autofahrer wollte die Schuld des anderen Verkehrsteilnehmers mit Hilfe der Dashcam-Aufnahme beweisen, doch Amts- und Landgericht Magdeburg wiesen die Klage sowie Forderung von 1700 Euro zur Beseitigung des Schadens ab.
Konkret bedeutet das: Wer eine Dashcam betreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen und riskiert auch eine Beschlagnahmung sowie Verwendung gegen ihn. Vor Gericht kann er eine so entstandene Aufnahme aber dennoch verwenden.
Das ist in vielen Ländern auch erlaubt, in Deutschland verbietet der Datenschutz ihren dauerhaften Einsatz. So mancher Autofahrer hat aber dennoch eine Dashcam im Auto montiert. Das ist bestenfalls halblegal, vielfach wird aber wohl bei Verkehrskontrollen ein Auge zugedrückt. Infografik: In diesen Ländern sind Dashcams erlaubt
So mancher Autofahrer hat also ein Dashcam-Video gespeichert, um bei einem Unfall die Schuldfrage klären zu können. Das war auch bei einem Autofahrer, der in der Kurve einer mehrspurigen Straße mit einem anderen Wagen kollidiert ist, der Fall. Der Autofahrer wollte die Schuld des anderen Verkehrsteilnehmers mit Hilfe der Dashcam-Aufnahme beweisen, doch Amts- und Landgericht Magdeburg wiesen die Klage sowie Forderung von 1700 Euro zur Beseitigung des Schadens ab.
Ja, aber...
Der Fall ging vor das BGH und das Höchstgericht gab dem Kläger Recht: Denn das Urteil lautet, dass Dashcam-Aufnahmen vor Gericht verwertbar sind. Laut der Süddeutschen Zeitung ist dieses Urteil eindeutig, aber dennoch verwirrend. Denn der BGH hat auch bestätigt, dass das dauerhafte Aufnehmen per Dashcam die Privatsphäre der anderen Verkehrsteilnehmer verletzt und somit gegen den Datenschutz verstößt.Konkret bedeutet das: Wer eine Dashcam betreibt, muss mit einem Bußgeld rechnen und riskiert auch eine Beschlagnahmung sowie Verwendung gegen ihn. Vor Gericht kann er eine so entstandene Aufnahme aber dennoch verwenden.
Thema:
Beliebte Downloads
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Home Assistant OS 18.0 Endlich wird die Basis richtig aufgeräumt
d-hubs - Heute 10:54 Uhr -
Erweiterung Post-it für Firefox oder Chrome
Maik1000 - Gestern 13:50 Uhr -
oSC Nürnberg 25.27. Juni - das OpenSuse-Meeting
d-hubs - 20.06. 13:40 Uhr -
Die allerneueste Version, TrueNAS 26.0.0-BETA.2
d-hubs - 19.06. 14:50 Uhr -
Wie kann ich die Untertitel einem Video hinzufügen?
Rizo - 19.06. 11:14 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen