Dashcam filmt Schaden an einem Auto, vom Gericht gibt es aber Bußgeld
So genannte Dashcams sind in vielen Ländern der Erde beliebt, da damit in Autos unter anderem strittige Situationen im Straßenverkehr aufgenommen und geklärt werden können. In Deutschland hingegen ist ihr Einsatz nicht erlaubt bzw. sind die damit entstandenen Aufnahmen nicht vor Gericht oder bei der Polizei zulässig. Das musste auch eine Münchnerin erfahren.
Immer ein Auge auf die Straße: Dash-Cams
Dashcams, also kleine im Auto montierte Kameras, sind vielerorts essentiell: So gibt es immer wieder Verkehrsunfälle oder auch Betrügereien, bei denen sich Menschen absichtlich auf die Motorhaube werfen, um den Fahrer auf Schmerzensgeld zu verklagen. Da helfen Dashcams, zudem liefern sie auch Bilder von Flugzeugabstürzen und sogar Meteoriten.
Wer an dieser Stelle "Eine gute Idee!" sagt und erwägt, sich auch für Deutschland eine derartige Kamera zu besorgen, der sei gewarnt: Das kann auch nach hinten losgehen. Denn wie die Münchner Abendzeitung berichtet, wurde eine 52-jährige Geschäftsführerin aus München zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt.
Diese hatte in ihrem geparkten Fahrzeug vorne und hinten eine Kamera montiert. Damit war es der Münchnerin möglich, einen Vorfall zu filmen, bei dem ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift und beschädigt hat. Diese hat sie der Polizei als Beweismittel übergeben.
Allerdings wurde gegen die Betroffene ein Bußgeldverfahren eingeleitet und in weiterer Folge ein Bescheid wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erlassen. Die 52-Jährige legte Einspruch ein, doch der zuständige Richter beurteilte ihr Verhalten nun als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit.
Der Richter: "Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar."
Immer ein Auge auf die Straße: Dash-Cams
Dashcams, also kleine im Auto montierte Kameras, sind vielerorts essentiell: So gibt es immer wieder Verkehrsunfälle oder auch Betrügereien, bei denen sich Menschen absichtlich auf die Motorhaube werfen, um den Fahrer auf Schmerzensgeld zu verklagen. Da helfen Dashcams, zudem liefern sie auch Bilder von Flugzeugabstürzen und sogar Meteoriten.
Wer an dieser Stelle "Eine gute Idee!" sagt und erwägt, sich auch für Deutschland eine derartige Kamera zu besorgen, der sei gewarnt: Das kann auch nach hinten losgehen. Denn wie die Münchner Abendzeitung berichtet, wurde eine 52-jährige Geschäftsführerin aus München zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt.
Datenschutz
Ihr Verstoß, so das Amtsgericht München in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, ist "vorsätzliche unbefugte Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind".Diese hatte in ihrem geparkten Fahrzeug vorne und hinten eine Kamera montiert. Damit war es der Münchnerin möglich, einen Vorfall zu filmen, bei dem ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift und beschädigt hat. Diese hat sie der Polizei als Beweismittel übergeben.
Allerdings wurde gegen die Betroffene ein Bußgeldverfahren eingeleitet und in weiterer Folge ein Bescheid wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erlassen. Die 52-Jährige legte Einspruch ein, doch der zuständige Richter beurteilte ihr Verhalten nun als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit.
Der Richter: "Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar."
"Permanente Überwachung"
"Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden", so das Urteil.
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