Google-Handys: Fernlöschung von Unerwünschtem
Es könne vorkommen, heißt es darin, dass ein Programm für Android entdeckt wird, dass gegen die Vereinbarungen zwischen Google und den externen Entwicklern verstößt. "Für diesen Fall behält sich Google das Recht vor, diese Applikation nach eigenem Ermessen von ihrem Gerät zu löschen."
Wie dies technisch funktionieren soll, gab der Konzern bisher nicht bekannt. Vermutlich wird die Sperrung ähnlich wie bei Apple über eine Blacklist erfolgen. Diese ruft das iPhone regelmäßig aus dem Internet ab. Apple-Chef Steve Jobs bestätigte das Vorhandensein der Funktion vor einiger Zeit, betonte aber, dass diese nur für absolute Notfälle vorgesehen sei.
Ein solcher träte beispielsweise in Kraft, wenn eine Anwendung Störungen im Mobilfunknetz verursacht. Im Gegensatz zu Apple verpflichtet sich Google aber alles zu tun, um den Anwendern dann den Kaufpreis erstatten zu können. Dafür soll der jeweilige Entwickler zur Verantwortung gezogen werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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